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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 7 Seiten
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Verordnung über das Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln
AS 2020
3. Abschnitt: Qualität, Weitergabe, Nutzung, Veränderung und Archivierung von Daten
Art. 5 Datenqualität
Die Datenlieferantinnen und -lieferanten stellen sicher, dass der Administrationsstelle nur korrekte und vollständige Daten geliefert werden.
Art. 6 Einsichtnahme in das Register Fachbewilligungen PSM und Verän-
derung der Daten
1Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln haben ein Recht auf Einsichtnahme in ihre persönlichen Daten im Register Fachbewilligungen PSM.
2Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung können ihre Postadresse und ihre elektronische Adresse sowie ihre Telefonnummer im Register Fachbewilligungen PSM ändern; davon ausgenommen sind Inhaberinnen und Inhaber der Fachbewilligung Landwirtschaft, deren Daten automatisch aktualisiert werden.
3Jegliche Änderungen werden gespeichert.
Art. 7 Antrag auf Berichtigung durch Inhaberinnen und Inhaber einer
Fachbewilligung
Alle Inhaberinnen und Inhaber von gültigen oder nicht gültigen Fachbewilligungen, die im Register Fachbewilligungen PSM registriert sind, können die Berichtigung der sie betreffenden Daten verlangen.
Art. 8 Verknüpfung mit anderen Informationssystemen
1Der Zugang zum Register Fachbewilligungen PSM erfolgt über das Internetportal Agate gemäss Art. 20 bis 22 ISLV.
2Das Register Fachbewilligungen PSM kann Informationen mit den folgenden Informationssystemen austauschen:
a. mit dem Internetportal Agate zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit der persönlichen Daten der Inhaberinnen und Inhaber von Fachbewilligungen;
b. mit dem Identifikationsverwaltungssystem IAM gemäss Verordnung vom 19. Oktober 20164 über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes;
c. mit den bestehenden Informationssystemen, die Daten zu den Inhaberinnen und Inhabern von Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln enthalten, zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Daten.