Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Übersicht

Die Nationalstrassen haben innerhalb des Gesamtverkehrssystems eine hohe Bedeutung. Das Aufrechterhalten ihrer Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit ist

für die gesamte Volkswirtschaft ein wichtiges Ziel. Damit dieses Ziel erfüllt werden kann, muss weiterhin in den Betrieb, den Unterhalt und die punktuelle Erwei-

terung des Nationalstrassennetzes investiert werden. Für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau der Nationalstrassen im Sinne

von Anpassungen beantragt der Bundesrat für die Jahre 2024–2027 einen Zah-

lungsrahmen in der Höhe von 8,433 Milliarden Franken. Für den Ausbau der

Kapazitäten beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, den Ausbauschritt 2023 sowie den damit verbundenen Verpflichtungskredit von 4,354 Milli-

arden Franken zu beschliessen.

Ausgangslage

Die Nationalstrassen leisten einen wichtigen Beitrag zur verkehrlichen Erschliessung der Schweiz. Sie müssen in einem guten Zustand erhalten werden. Damit die Nationalstrassen auch in Zukunft verfügbar, leistungsfähig, sicher und verträglich sind, muss auch weiterhin in ihren Betrieb, ihren Unterhalt und ihre Erweiterung investiert werden.

Die Zuständigkeit dafür liegt beim Bund. Für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau im Sinne von Anpassungen beantragt der Bundesrat jeweils einen vierjährigen Zahlungsrahmen. Für die Kapazitätserweiterungen im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogrammes (STEP Nationalstrassen) beantragt er einen weiteren Verpflichtungskredit. Basis dafür bilden die sogenannten Ausbauschritte. Diese enthalten alle Erweiterungsprojekte, die nötig sind, um die Funktionsfähigkeit der Nationalstrassen langfristig sicherzustellen und die den nötigen Planungsstand erreicht haben.

Inhalt der Vorlage

1. Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen

Der Netzzustandsbericht von 2019 zeigt, dass sich das bisherige Nationalstrassennetz in einem insgesamt guten Zustand befindet. Gegenüber der letzten Berichterstattung hat sich der Zustand des bisherigen Nationalstrassennetzes leicht verbessert. Dies belegt, dass die gezielten Unterhaltsmassnahmen in der Vergangenheit wirksam waren und fortgesetzt werden müssen. Die Qualität des Nationalstrassennetzes entspricht jedoch noch nicht in allen Belangen den Anforderungen des Bundes.

Die Zustandsbeurteilung der Strecken, die der Bund auf den 1. Januar 2020 von den Kantonen übernommen hat (NEB-Strecken), basiert auf Angaben der Kantone. Der