Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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Zustand dieser Strecken wird als «mittel» eingestuft. Er variiert von Region zu Region stark. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat 13 Objekte identifiziert, die Defizite hinsichtlich ihres Zustands und ihrer Sicherheit aufweisen. Um die Sicherheit des Nationalstrassennetzes zu gewährleisten, müssen bei diesen «kritischen Elementen» dringliche Massnahmen umgesetzt werden.
Für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau im Sinne von Anpassungen weist der Bundesrat für den Zeitraum 2024–2027 einen Finanzbedarf von 2,086 bis 2,131 Milliarden Franken pro Jahr aus. Daraus ergibt sich ein gesamter Bedarf von 8,433 Milliarden Franken. Der Löwenanteil entfällt mit Kosten von 1,113 bis 1,139 Milliarden Franken pro Jahr auf die Erhaltung der Nationalstrassen und ihrer technischen Einrichtungen. Die Anpassung der Anlagen an die aktuellen rechtlichen Vorschriften, die Normen und die Richtlinien erfordert bauliche Ergänzungen an der bestehenden Infrastruktur (Ausbau im Sinne von Anpassungen) im Umfang von 539 bis 552 Millionen Franken pro Jahr. Die verbleibenden 434 bis 440 Millionen Franken pro Jahr entfallen auf Massnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und der Sicherheit des Nationalstrassennetzes, also auf den Betrieb.
2. STEP Nationalstrassen mit Ausbauschritt 2023
Ohne Kapazitätserweiterungen werden im Jahr 2040 auf rund 453 Kilometern des Nationalstrassennetzes fehlende Kapazitäten regelmässig zu Staus führen. Rund 141 Kilometer werden stark und rund 167 Kilometer sehr stark überlastet sein. Von diesen Engpässen am stärksten betroffen werden die grossen Städte und Agglomerationen sein. Zur langfristigen Gewährleistung der Funktionsfähigkeit müssen auf dem Nationalstrassennetz gezielte Kapazitätserweiterungen vorgenommen werden.
Der Bundesrat hat die Erweiterungsprojekte, die für die Aufrechterhaltung der Funktionalität der Nationalstrassen notwendig sind, im STEP Nationalstrassen zusammengefasst. Die aus seiner Sicht prioritären Erweiterungen hat er dem Realisierungshorizont 2030 zugewiesen. Diese Vorhaben befinden sich schwergewichtig in den grossstädtischen Räumen, das heisst, sie lösen Probleme dort, wo der Handlungsdruck am grössten ist. Zudem leisten sie einen Beitrag zur städtebaulichen Aufwertung dichter Siedlungsgebiete und ermöglichen die Umsetzung zusätzlicher Massnahmen zur Entlastung der Siedlungsgebiete vom motorisierten Individualverkehr (MIV).
Der Bundesrat schlägt vor, aus dem Realisierungshorizont 2030 die fünf Vorhaben Kapazitätserweiterung Wankdorf – Schönbühl, Schönbühl – Kirchberg, 3. Röhre Rosenbergtunnel (inkl. Spange Güterbahnhof), Rheintunnel Basel und 2. Röhre Fäsenstaubtunnel dem Ausbauschritt 2023 zuzuordnen.
Neu sollen drei vormals kantonale Vorhaben auf den NEB-Strecken ins STEP Nationalstrassen aufgenommen werden. Es handelt sich um die Vorhaben Autobahnverbindung Bellinzona – Locarno, Zürcher Oberlandautobahn und die Umfahrung Netstal.