Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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sowie für den Fuss- und den Veloverkehr massiv verbessert. Aus nationaler Sicht behebt das Vorhaben eine noch bestehende Inhomogenität im Nationalstrassennetz mit verkehrlichen Engpässen sowie Verträglichkeitsproblemen hoher Stärke.
Das Vorhaben hat einen umfassenden Planungsprozess durchlaufen, ist räumlich abgestimmt und weist einen guten Bearbeitungsstand auf. Die Verträglichkeit mit der Umwelt (insbesondere in Bezug auf die Grundwasserschutzzonen) wird in den weiteren Projektierungsschritten sichergestellt. Trotz der hohen Kosten wiegen der monetäre Nutzen den finanziellen Aufwand auf und die Wirkungsbeurteilung ist positiv. Der Bundesrat sieht deshalb vor, das kantonale Vorhaben ins STEP Nationalstrassen aufzunehmen. In einem nächsten Schritt muss die noch offene Linienführung im östlichen Teil abschliessend festgelegt werden. Das Vorhaben wird dem Realisierungshorizont 2040 zugeordnet.
N17, Umfahrung Netstal
Der Kanton Glarus will den stark vom Verkehr belasteten Ortsteil Netstal der Gemeinde Glarus mit einer Umfahrungsstrasse verkehrlich entlasten. Die Umfahrung wird am nördlichen sowie südlichen Ortsrand ans bestehende Strassennetz angebunden und verläuft zum überwiegenden Teil im Tunnel. Sie bildet die logische Fortsetzung der bereits verbindlich beschlossenen Umfahrung Näfels.
Das Vorhaben entlastet den Ortsteil Netstal vom Durchgangsverkehr. Die betroffenen Siedlungsgebiete werden aufgewertet, die Aufenthaltsqualität im Ortskern von Netstal wird verbessert und die Situation für den strassengebundenen öffentlichen Verkehr sowie für den Fuss- und den Veloverkehr entschärft.
Das Vorhaben ist räumlich abgestimmt und weist als kantonales Ausführungsprojekt einen hohen Bearbeitungsstand auf. Den Kosten stehen neben dem monetären Nutzen weitere positive Wirkungen gegenüber. Das kantonale Vorhaben soll in den Realisierungshorizont 2040 aufgenommen und – wo nötig - im Rahmen eines generellen Projektes aktualisiert werden. Die Verträglichkeit mit der Umwelt (insbesondere in Bezug auf die Grundwasserschutzzonen) wird in den weiteren Projektierungsschritten sichergestellt.
2.3.5.4 Vorhaben, die der Bund grundsätzlich überprüft
Sieben Vorhaben der Kantone betreffen Abschnitte mit einem relevanten Problemdruck. Die Vorhaben sind teils veraltet oder es bestehen Zweifel am gewählten Lösungsansatz, an der Kompatibilität mit den übergeordneten Grundsätzen des Bundes oder an der Wirtschaftlichkeit. Auf diesen Abschnitten wird der Bund den Variantenfächer noch einmal öffnen und zusammen mit den betroffenen Kantonen, Regionen sowie Gemeinden grundsätzliche Alternativen prüfen.
Korridor Delémont – Basel
Entlang der Nationalstrassenachse N18 schlagen die Kantone Jura und Basel-Landschaft mit der Umfahrung Delémont, der Umfahrung Laufen/Zwingen sowie dem Muggenbergtunnel drei Erweiterungsprojekte vor. Sie sollen die Ortsdurchfahrten vom Verkehr entlasten und bestehende Engstellen beseitigen.
Die drei Vorhaben sind jeweils isoliert voneinander geplant worden und weisen einen unterschiedlichen Planungsstand auf. Eine integrale Betrachtung des gesamten