Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht
Verkehr, Transitverkehr) sowie den verschiedenen Mobilitätszwecken (Pendler- und Arbeitsverkehr, Freizeitverkehr, Güterverkehr) gerecht zu werden, sind im gleichen Raum häufig Kapazitätserhöhungen auf beiden Verkehrsträgern notwendig.
Nationalstrassen unterstützen die mit den Agglomerationsprogrammen ange-
strebte Verbesserung des Verkehrssystems
Das Programm Agglomerationsverkehr ist auf die Verbesserung des Verkehrssystems in den Agglomerationen ausgerichtet. Mit der Umsetzung des Programms sollen Fortschritte sowohl bezüglich Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit als auch bezüglich Raumentwicklung und Umweltqualität erzielt werden. Kernanliegen der Agglomerationsprogramme sind die Siedlungsentwicklung nach innen, der wesensgerechte Einsatz der verschiedenen Verkehrsmittel sowie eine möglichst verträgliche Abwicklung des Verkehrs.
Gut funktionierende Nationalstrassen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele. Sie nehmen einen beträchtlichen Teil des Ziel-, Quell- und Binnenverkehrs der Agglomerationen auf und tragen so massgeblich zur Entlastung der innerstädtischen Strassen bei. Entsprechend empfindlich reagiert das gesamte Verkehrssystem auf Störungen auf den stadtnahen Nationalstrassen: der Verkehr weicht auf das nachgelagerte Strassennetz aus und belastet die Gemeinden und die Ortszentren. In der Folge kommt es zu Verkehrsbehinderungen, die auch den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr in Mitleidenschaft ziehen.
2.3.4.3 Umfang der untersuchten Projekte
In der Programmfortschreibung werden alle Projekte des STEP Nationalstrassen 2018 berücksichtigt. Ausnahmen bilden die bereits verbindlich beschlossenen Projekte früherer Ausbauschritte sowie Erweiterungen, die gemäss aktuellen Untersuchungen nicht mehr notwendig sind oder für die keine angemessene Lösung gefunden werden konnte.
In der laufenden Fortschreibung neu zu prüfen sind die 16 Erweiterungsprojekte, die die Kantone auf den sogenannten NEB-Strecken erarbeitet haben.