Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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lagerten Strassennetz abgestimmt. Mit der Genehmigung der generellen Projekte durch den Bundesrat ist ein Bearbeitungsstand erreicht, der eine verbindliche Freigabe ermöglicht.
Ebenfalls verbindlich beschlossen werden soll die Umsetzung der 3. Röhre des Rosenbergtunnels in St. Gallen. Integraler Bestandteil des Gesamtprojekts ist der Zubringer Güterbahnhof, der die Nationalstrasse mit dem Güterbahnhof St. Gallen verbindet und über den künftigen kantonalen Tunnel Liebegg die Hauptstrasse nach Appenzell siedlungsverträglicher an die Nationalstrasse anbindet. In St. Gallen ist die Nationalstrasse besonders stark mit dem kantonalen und städtischen Strassennetz verknüpft. Ein erheblicher Teil des Verkehrs auf der N1 ist innerstädtischer Verkehr, der die vier Nationalstrassenanschlüsse benutzt. Entsprechend direkt wirken sich Überlastungen der N1 auf das kantonale und das städtische Strassennetz aus, mit entsprechend negativen Folgen auf die Wohnlichkeit der angrenzenden Siedlungsgebiete und den öffentlichen Verkehr in der Stadt. Das Projekt behebt den gravierenden Engpass im Kern der Agglomeration und verbessert damit die Situation auf und entlang dem kantonalen und dem städtischen Strassennetz. Zudem schafft die 3. Röhre des Rosenbergtunnels die Voraussetzung dafür, dass die in den 2030er Jahren nötige, umfassende Sanierung der N1 in St. Gallen ohne massive Verkehrsprobleme erfolgen kann. Schliesslich entlastet das Nationalstrassenprojekt zusammen mit dem durch den Kanton St. Gallen zu erstellenden Tunnel Liebegg diverse Quartiere der Stadt St. Gallen vor übermässigem Durchgangsverkehr. Der Abschluss des generellen Projektes 3. Röhre Rosenbergtunnel ist für das Jahr 2022 geplant. Das generelle Projekt für das Vorhaben Zubringer Güterbahnhof ist ebenfalls bereits weit fortgeschritten.
Das Projekt Rheintunnel in Basel entlastet die Osttangente zwischen Wiese und Hagnau nachhaltig vom Durchgangsverkehr. Die bestehende Osttangente bleibt künftig dem lokalen Verkehr vorbehalten. Die Entlastung der Osttangente wirkt sich positiv auf die Belastung der angrenzenden Siedlungsgebiete aus und stellt sicher, dass der angrenzende Ziel-, Quell- und Binnenverkehr weiterhin auf der Nationalstrasse kanalisiert werden kann. Der Durchgangsverkehr wird grösstenteils unterirdisch geführt. Wo dies nicht möglich ist, sorgen Überdeckungen, schallabsorbierende Verkleidungen und lärmarme Beläge für zusätzliche Verbesserungen des Lärmschutzes und eine bessere städtebauliche Integration. Das Projekt Rheintunnel behebt die bestehenden Engpässe im Kern der Agglomeration Basel und schafft Kapazitäten für die möglichst direkte Anbindung zusätzlicher Wohn- und Arbeitsplätze an eine Hochleistungsstrasse. Das Projekt legt den Grundstein für die angestrebte Entlastung der Siedlungsgebiete in Basel vom Strassenverkehr und ist umfassend mit der räumlichen Entwicklung der Agglomeration Basel sowie der Entwicklung der anderen Verkehrsträger abgestimmt. Der Bundesrat hat das generelle Projekt im November 2020 genehmigt.
Schliesslich beantragt der Bundesrat die verbindliche Freigabe der 2. Röhre des Fäsenstaubtunnels in Schaffhausen. Ähnlich wie in St.Gallen verläuft die N4 in Schaffhausen durch die Stadt, nimmt einen beträchtlichen Teil des städtischen Verkehrs auf. Sie ist zugleich aber auch eine bedeutende Transitachse im Nord-Süd-Verkehr. Das Projekt löst den bestehenden Engpass im Kern der Agglomeration Schaffhausen und reduziert damit negative Folgen für das kantonale und städtische Strassennetz. Insbesondere können die Wohnlichkeit verbessert und Behinderungen des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs vermieden werden. Die 2. Röhre des