Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Abbildung 8

Projekte der weiteren Realisierungshorizonte

2.3.7.5 Veränderung gegenüber dem STEP Nationalstrassen 2018

Das aktualisierte Programm orientiert sich am STEP Nationalstrassen 2018. Bei der Fortschreibung haben sich verschiedene Änderungen ergeben:

- Neuaufnahme ins STEP Nationalstrassen: Der Bundesrat hat drei kantonale Vorhaben auf den NEB-Strecken ins Programm neu aufgenommen. Die Begründung für die Aufnahme der drei Projekte ist im Kapitel 2.3.5.3 und im Anhang 5 dargestellt.

- Höhere Priorisierung: Der Bundesrat verschiebt das Projekt «Lugano-Sud – Mendrisio» vom Realisierungshorizont 2040 in den Realisierungshorizont 2030. Das Projekt befindet sich in einer grossstädtischen Agglomeration und leistet einen Beitrag zur Beseitigung wichtiger Defizite. Zudem rechtfertigt der erreichte Planungsstand eine Aufwertung in den Realisierungshorizont 2030.

- Entfernen aus STEP Nationalstrassen: Nicht mehr Bestandteil des Programms sind die beiden Erweiterungen Baden-West – Neuenhof inkl. einer 4, Röhre am Baregg (grossräumige Umfahrung im Limmattal) auf der N1 sowie Vennes – La Veyre (Vevey) auf der N9. Für beide Erweiterungen konnte keine zweckmässige Lösung gefunden werden.

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Projekten und deren Priorisierung können dem Anhang 7 entnommen werden.