Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten
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Aktuelle Erkenntnisse zum automatisierten Fahren berücksichtigen
Der Bund beobachtet und begleitet die internationalen Entwicklungen sowie die Forschung zu den Auswirkungen des automatisierten Fahrens. Die aktuellen Erkenntnisse zeigen, dass die Auswirkungen auf den Infrastrukturbedarf vor 2050 gering sein werden. Grössere Wirkungen werden erst mit einer Durchdringung der neuen Technologien von über 50 % erwartet. Diese wird voraussichtlich nicht vor 2050 erreicht werden. Der Bund behält die Entwicklung weiterhin im Auge und wird bei Bedarf seine Planung anpassen.
Gesamtverkehrliche Lösungen
Der Betrieb von Verkehrsnetzen kann verbessert werden, wenn das Umsteigen von einem Verkehrsmittel auf ein anderes erleichtert wird. Strategisch gelegene multimodale Verkehrsdrehscheiben können dazu beitragen. Sie sollen die Agglomerationen vom motorisierten Ziel-/Quell-Verkehr entlasten. Derzeit laufen verschiedene Studien zu multimodalen Verkehrsdrehscheiben und ihrer möglichen Entlastungswirkung auf den Strassenverkehr. Untersucht werden Lage, Grösse und Funktion solcher Verkehrsdrehscheiben sowie deren Anordnung in Bezug auf das Nationalstrassennetz. Neue Erkenntnisse werden in die Bewertung und die Priorisierung der Nationalstrassenprojekte aufgenommen.
Wechselwirkungen mit der Eisenbahn
Die Angebotsqualitäten auf der Strasse und beim öffentlichen Verkehr beeinflussen die Wahl der Verkehrsmittel. Um die Wechselwirkungen zwischen den Angeboten für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Verkehr besser zu verstehen, planen ASTRA und das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine gemeinsame Studie, die die bisherigen Untersuchungen auf die kleinräumigen Verkehre ausdehnen soll.
Diese Entwicklungen müssen zusammen mit der Raumentwicklung weiterhin im Auge behalten werden. Auch mögliche Synergiepotenziale, die durch die Förderung schneller E-Bikes resultieren können, sind in die Betrachtungen miteinzubeziehen.
2.4 Anpassung des Netzbeschlusses
Die Kantone sind für die im Anhang 1 der Nationalstrassenverordnung (NSV) aufgeführten Netzfertigstellungsprojekte zuständig. Einige Projekte sind in der ursprünglich vorgesehenen Form nicht mehr zielführend. Die Kantone sollen von der Verpflichtung zur Umsetzung der nicht mehr zeitgemässen Projekte entbunden werden.
In der Stadt Zürich ist das sogenannte «Y» betroffen. Dieses sah vor, die N1 und die N3 mitten in der Stadt Zürich miteinander zu verbinden. Dieser Ansatz ist nicht mehr zeitgemäss und soll bereinigt werden. Die dafür nötige Anpassung hat Auswirkungen auf den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss). Andere Anpassungen an den noch ausstehenden Projekten der Netzfertigstellung erfolgen auf Verordnungsebene.
Zur Bereinigung der Situation im Raum Zürich soll der Netzbeschluss wie folgt angepasst werden: