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Vernehmlassung 2021/23: Vorgezogene Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht · 7 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
b. Für ein Arzneimittel, welches Wirkstoffe enthält, für die das EDI keine Höchstkonzentration gestützt auf Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe e LGV11 festgelegt oder eine Festlegung von Höchstkonzentrationen nicht für erforderlich erachtet hat, und das einem Tier verabreicht wird, das zur gleichen zoologischen Klasse gehört wie das Tier, für das es zugelassen ist, gilt die längste für diese Klasse geltende Absetzfrist, multipliziert mit dem Faktor 1,5; vorbehalten bleibt Buchstabe a.
c. Wenn für Wirkstoffe eines Arzneimittels in der Lebensmittelgesetzgebung Höchstkonzentrationen vorgesehen sind, das Arzneimittel nicht für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere zugelassen ist oder das Arzneimittel Tieren einer zoologischen Klasse verabreicht wird, für die es nicht zugelassen ist, sind für jedes einzelne vom Tier gewonnene Lebensmittel folgende Absetzfristen einzuhalten:
1. 7 Tage für Milch,
2. 10 Tage für Eier,
3. 28 Tage für essbares Gewebe, und
4. 500 Tage dividiert durch die mittlere Wassertemperatur in °C für Fische.
Art. 29 Abs. 1
1Die Unterlagen nach den Artikeln 10, 19 und 26–28 sowie das Original und die Kopien der Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln und Arzneimittelvormischungen sind während fünf Jahren aufzubewahren, mindestens aber bis zum Abschluss eines laufenden Verfahrens.
Art. 38 Änderung der Anhänge
Das EDI passt die Anhänge 1 und 2 sowie, in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, den Anhang 5 bei Bedarf dem aktuellen Stand von Technik und Wissenschaft an.
Anhänge 1 und 1a
1Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
2Der bisherige Anhang 1 wird zu Anhang 1a.
3Anhang 1a wird wie folgt geändert:
Ziff. 4 Abs. 1
Die Nutztierhalterin oder der Nutztierhalter muss die Dokumente, die die Tierärztin oder der Tierarzt ausgestellt hat, während mindestens fünf Jahren aufbewahren.
II
Diese Verordnung tritt am 28. Januar 2022 in Kraft.
11 SR 817.02