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Vernehmlassung 2021/23: Vorgezogene Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht · 7 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Beilage zur Änderung der Tierarzneimittelverordnung (Ziff. I/3)
Anhang 1 (Art. 8 Abs. 1bis)
Antimikrobielle Wirkstoffe, die nicht oder nur eingeschränkt an Tieren angewendet werden dürfen
Arzneimittel, die antimikrobielle Wirkstoffe nach dem gestützt auf Artikel 37 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/619 erlassenen Durchführungsrechtsakt20 vom xx.xx.xxxx enthalten, dürfen nicht an Nutztieren und nur eingeschränkt an Heimtieren angewendet werden.
19 Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG; Fassung gemäss ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 43.
20 Aktueller Stand: Open call for data.