Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/23: Vorgezogene Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht · 10 Seiten

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3 Allgemeine Bemerkungen

Die Vorlage wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden grösstenteils begrüsst.

Verbot der Anwendung bestimmter antimikrobieller Wirkstoffe

Insbesondere die Notwendigkeit der Verhinderung von Handelshemmnissen sowie die Bedeutung der Massnahmen zur Erreichung der Ziele der Strategie Antibiotika-Resistenzen (StAR) werden praktisch von allen Vernehmlassungsteilnehmenden anerkannt.

Allerdings wird auch von allen Seiten darauf hingewiesen, dass eine abschliessende Stellungnahme nicht möglich ist, solange die Liste der betroffenen antimikrobiellen Wirkstoffe nicht bekannt ist.

Die FDP begrüsst es ausdrücklich, dass das Einfuhrverbot für Lebensmittel von Tieren, die mit bestimmten Antibiotika behandelt wurden, nicht in die Vorlage aufgenommen wurde. Die handelsrechtlichen Konsequenzen einer solchen Einfuhrbestimmung hätten für die Schweiz nicht nur Auswirkungen auf bestehende Handelsbeziehungen, sondern auch auf zukünftige Verhandlungen von Freihandelsabkommen. Für die Schweiz als Handelsnation sind diese jedoch von integraler Bedeutung. Dementsprechend steht die FDP einer allfälligen Einfuhrbeschränkung äusserst kritisch gegenüber.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende kritisieren, dass innerhalb kurzer Zeit zwei Vorlagen im Bereich der Tierarzneimittel in die Vernehmlassung geschickt wurden (Gallosuisse, SBV, SMP, SOBV, Suisseporcs).

Gute Vertriebspraxis, Zulassungsänderungen, Periodic Safety Update Reports

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen im Sinne einer Äquivalenz mit dem EU-Recht zur Vermeidung von Handelshemmnissen und im Sinne des Einklangs mit den Zielen der bisherigen schweizerischen Regelungen. Die Ausführungen entsprächen einer Interessenabwägung zwischen der Notwendigkeit zur Übernahme von EU-Recht einerseits und den spezifischen Bedürfnissen und Problemen in der Schweiz andererseits. Nach Ansicht der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sei es des Weiteren im Sinne der Schweiz, diese Anpassungen frühzeitig resp. zeitgleich vorzunehmen, um wirtschaftsschädliche Handelshemmnisse zu verhindern, dies obwohl noch Unklarheiten betreffend die Umsetzung vorliegen. Dies wird im Einzelnen auch damit begründet, dass die Vorlage keine Auswirkungen auf die Konsumentenschaft habe, die Arzneimittelsicherheit und die Lebensmittelsicherheit in gleichem Masse wie bisher gewährleistet blieben und der Tierschutz von den Änderungen ebenfalls nicht betroffen sei.

Zum Teil wird (z.B. AI und AR) geltend gemacht, dass es problematisch erscheine, dass ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werde, obschon die Durchführungsrechtsakte der EU zurzeit noch nicht vorlägen und daher noch erhebliche Unklarheiten bestünden. Die Mehrheit der Kantone und u.a. auch die GST weisen darauf hin, dass die Übernahme von EU-Recht zu keiner unbegründeten Verkomplizierung und Verteuerung der Tierarzneimittellogistik führen dürfe. Um die Sicherheit bei Vertrieb und Anwendung von Tierarzneimitteln jederzeit zu gewährleisten, sei die Anwendung der Richtlinien zur Guten Vertriebspraxis (GDP) zu unterstützen. Einige Anforderungen würden jedoch einen administrativen und praktischen Aufwand bedeuten, den besonders kleine Unternehmen wie z.B. Tierarztpraxen kaum vollständig umsetzen werden können. Der Vollzug habe deshalb einheitlich, risikobasiert und mit Augenmass zu erfolgen.