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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

3.3.4.1 Beginn (Datum) und Dauer (Anzahl Jahre, Monate, Tage) der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge oder Beginn (Datum) und Ende (Datum) der Probezeit

3.3.4.2 Zusätzliche Anordnungen während Probezeit — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung

3.3.5 Zusätzlich nur bei teilbedingten Strafen: — B1-B4 alle Auszüge

Höhe des bedingten Teils der Strafe (analog Gesamthöhe nach Ziff. 3.3.1 und 3.3.2)

3.3.6 Zusätzlich nur bei Bussen: — B1-B4 alle Auszüge

im GU verhängte Ersatzfreiheitsstrafe mit Gesamthöhe nach Ziff. 3.3.1

3.3.7 Zusätzlich nur beim qualifizierten Verweis nach Art. 22 Abs. 1 JStG: — B1-B4 alle Auszüge

Angaben zur Probezeit nach Ziff. 3.3.4.1 sowie

Angabe, ob Begleitperson oder Weisung

3.3.7 Zusätzlich nur bei Berufsverbot nach Art. 54 Abs. 1 StGB in der Fassung vom 5. Okt. 195032: — B1-B4 alle Auszüge

Angaben nach Ziff. 3.4.4

3.4 Zusätzliche Angaben bei Massnahmen

(neben den in Ziff. 3.1 gemachten Angaben)

3.4.1 Bei allen therapeutischen Erwachsenenmassnahmen, bei der Verwahrung nach Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB — B1-B4 alle Auszüge

in der Fassung vom 18. März 197133 sowie bei Jugendmassnahmen nach Art. 12-15 JStG:

Angabe, ob „Aufschub des Vollzugs der Strafe zugunsten dieser Massnahme“

3.4.2 Bei der ambulanten Behandlung: — B1-B4 alle Auszüge

Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung

3.4.3 Beim Fahrverbot: — B1-B4 alle Auszüge

Dauer des Fahrverbots: (Anzahl Jahre, Monate, Tage)

3.4.4 Beim Tätigkeitsverbot (TV) sowie Kontakt- und Rayonverbot (KRV):

3.4.4.1 Inhaltliche Spezifizierung

3.4.4.1.1 Angabe, ob Verbot zum Schutz von Minderjährigen oder besonders Schutzbedürftigen — B1-B4 nicht auszugsrelevant oder Patienten im Gesundheitsbereich vorliegt

3.4.4.1.2 Inhalt gemäss Urteilsdispositiv — B1-B4 alle Auszüge (bei Kontakt- und Rayonverboten werden Angaben über vom Verbot geschützte Personen (nicht anonymisiert) (anonymisiert) 32 AS 1951 1 16 oder Orte, die Rückschlüsse auf geschützte Personen zulassen, anonymisiert, wobei der

Anonymisierungsschlüssel in der Online-Ansicht offen gelegt wird)

33 AS 1971 777 807