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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
3.4.4.2 Angaben zur Dauer des TV und KRV
3.4.4.2.1 Grunddauer gemäss Urteilsdispositiv — B1-B4 alle Auszüge mit Anzahl Jahre, Monate, Wochen, Tage, Stunden oder
lebenslänglich oder unbestimmte Dauer
3.4.4.2.2 Angaben zur Wirksamkeit des Verbots — B1-B4 alle Auszüge mit Datum, ab wann Verbot wirksam ist (Rechtskraftdatum)
mit Datum gemäss Urteilsdispositiv, bis wann Verbot wirksam ist
3.4.4.2.3 Ev. Angaben zum Ruhen des Verbots nach Art. 67c Abs. 2 StGB bzw. Art. 50c Abs. 2 — B1 nicht auszugsrelevant MStG (relevante Ruhezeiten
mit Datum des Antritts des Vollzugs, Datum des Austritts aus dem Vollzug, erfassende sind auch via die Rubrik
Behörde Info der HI nach An-
hang 1 Ziff. 1.4.7.3.2 er-
sichtlich)
3.4.4.2.4 Ev. berechnungsrelevanter Neubeginn des Verbots nach Art. 67c Abs. 3 StGB bzw. Art. X — nicht auszugsrelevant 50c Abs. 3 MStG (nur via die Rubrik Info
mit Datum der HI nach Anhang 1
Ziff. 1.4.7.3.1 ersicht-
lich)
3.4.4.2.5 Voraussichtliches Enddatum des Verbots X — alle Auszüge mit Datum, an dem Verbot, unter Berücksichtigung sämtlicher vorhandener Angaben, (via die Rubrik Info der
nicht mehr gültig ist HI nach Anhang 1 Ziff.
oder Angabe, dass Enddatum nicht berechnet werden kann 1.4.7.3.3 ersichtlich)
3.4.4.3 Zusätzliche Anordnungen (während der Verbotsdauer) — B1-B4 alle Auszüge
mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung
3.4.5 Bei der Landesverweisung
3.4.5.1 Dauer gemäss Urteilsdispositiv — B1-B4 alle Auszüge
auf Lebenszeit oder mit Anzahl Jahre, Monate, Wochen, Tage
3.4.5.2 Beginn
3.4.5.2.1 Nachträglich zu erfassendes Ausreisedatum — B1 alle Auszüge (= effektives Ausreisedatum oder, sofern dieses Datum nicht bekannt ist, das von der
Vollzugsbehörde festgelegte Ausreisedatum)
3.4.5.2.2 Angabe, dass das eingetragene Ausreisedatum nicht mehr relevant ist («keine Ausreise») — B1 alle Auszüge