Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 136 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Entwurf der Strafregisterverordnung

Der personelle Mehrbedarf ist vollständig durch die erwarteten Einnahmen bei den Gebühren für Privat- und Sonderprivatauszüge gegenfinanziert und begründet sich im Einzelnen wie folgt:

− Für die Bearbeitung von Problemfällen bei der Personenidentifikation im

Zusammenhang mit der Zuweisung einer AHV-Nummer werden zwei zusätzliche Stellen benötigt. Da die Aktualisierung von Personendaten bei zugewiesenen AHV-Nummern weitgehend automatisiert werden konnte, ist dies weniger als in der Botschaft ursprünglich prognostiziert wurde.

− Wegen der steigenden Zahl von neuen Nutzerinnen und Nutzern steigt auch der

Aufwand für die Benutzerverwaltung und den Support (Kontrolle und Vergabe der Zugangsrechte, Prüfung der individuellen Anschlussbegehren, Schulungen, Vergabe und Wiedererteilung von Passwörtern, Beantwortung von Fragen zur Datenerfassung und zur Interpretation von Daten etc.). Daher ist für diese Aufgabe ebenfalls eine zusätzliche Stelle nötig, welche allerdings auf drei Jahre befristet wird, da noch nicht abzusehen ist, ob der Supportaufwand weiterhin hoch bleiben wird.

− Eine weitere, ebenfalls auf drei Jahre befristete Stelle braucht es für zusätzli-

che Qualitätssicherungsmassnahmen. Die vorläufige Befristung ist dem Umstand geschuldet, dass dieser Bedarf wegen der umgesetzten Massnahmen im Zuge der Weiterentwicklung von VOSTRA dereinst auch wieder abnehmen könnte. Die Kontrolltätigkeit bei der Datenerfassung muss ganz generell intensiviert werden. Zusätzliche Kontrollaufgaben hängen ferner direkt mit der Einführung des neuen VOSTRA zusammen: Allfällige Migrationsfehler, welche beim automatischen Mapping auf die neuen Datenstrukturen entstanden sind, müssen korrigiert werden. Wegen des noch weitgehenden Fehlens von Plausibilitätsmeldungen muss die Datenqualität durch vermehrte Kontrollen gesichert werden. Zudem müssen die zahlreichen neuen Kontrollmeldungen ebenfalls administriert und abgearbeitet werden.

− VOSTRA bietet für Behörden mit Online-Zugang zahlreiche Optimierungs-

möglichkeiten für den Import und Export von Daten oder für das Starten von VOSTRA-Abfragen aus einer externen Fachanwendung. Die Bewilligung, die

Anbindung, das Testen und der Unterhalt solcher Schnittstellen ist jedoch

aufwendig, weshalb für diese Tätigkeiten eine halbe Stelle notwendig wird.

− Der Ausbau der Kontrollen der Zweckbindung durch die registerführende

Stelle erfordert eine weitere Stelle. Die Intensivierung solcher Kontrollen ist als Gegenstück zum Ausbau der Zugangsrechte zwingend notwendig.

Im Zuge der Neuprogrammierung von VOSTRA konnte der Bestellprozess für Privat- und Sonderprivatauszüge stark optimiert werden. Deshalb werden bei der registerführenden Stelle voraussichtlich zwei Vollzeitstellen weniger als bisher benötigt.

Aufgrund der oben dargestellten Gründe (zwei neue befristete Stellen sowie dreieinhalb neue unbefristete Stellen, von denen zwei dauerhaft eingesparte Stellen abzuziehen sind) ist für den Betrieb des Strafregisters ab 2023 eine Plafonderhöhung

des Personalbestandes beim Bundesamt für Justiz von insgesamt anderthalb