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Vernehmlassung 2021/36: Sicherheitspolitischer Bericht 2021 · 43 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht (Entwurf) Seite 16 _____________________________________________________________________________________

2.3.4 Gewalttätiger Extremismus

Aktuell werden drei Szenen als gewalttätig-extremistisch erachtet: jene der Linksextremen, der Rechtsextremen und Teile der Tierrechtsbewegung. Bislang liegt die Ausübung von Gewalt in diesen drei Bereichen unterhalb der Schwelle des Terrorismus.

Die rechts- und linksextreme Szene könnte die Ausübung von Gewalt allerdings verstärken, auch das Niveau der Intensität der Gewaltanwendung, und sich so zu terroristischen Gruppierungen entwickeln. Auch wenn aktuell die Motivation innerhalb dieser Gruppen fehlt, so sind das Gewaltpotenzial sowie die taktischen und technischen Kenntnisse dazu vorhanden. Auch könnten Individuen, die nicht direkt zu diesen Strukturen gehören, aber ihre Ideologie teilen, rasch zu gewalttätigen Aktionen schreiten. Auch wenn solche Personen ihre Tat allein planen und ausführen, sind sie von gesellschaftlichen Strömungen beeinflusst, können Kontakte zu anderen radikalisierten Personen pflegen und sich mit anderen extremistischen Personen oder Gruppierungen austauschen.

Eine solche Entwicklung vom gewalttätigen Extremismus in Richtung Terrorismus ist in verschiedenen europäischen Ländern zu beobachten. So gibt es etwa häufigere Angriffe von Einzelpersonen mit rechtsextremistischer Gesinnung, und die dabei verwendeten Mittel gleichen vermehrt solchen, die als terroristisch qualifiziert werden können. Es besteht das Risiko, dass die Schweiz in den nächsten Jahren auch mit diesem Phänomen konfrontiert sein wird.

Andere Bewegungen könnten in den nächsten Jahren ebenfalls dazu übergehen, ihre politischen Ideen mit dem Einsatz von Gewalt zu verfolgen. Anhänger von extremen Ansichten und Ideologien könnten sich radikalisieren, falls sie ihre Anliegen im Rahmen der ordentlichen politischen Prozesse als nicht berücksichtigt erachten. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie könnten solche Tendenzen noch verstärken.

2.3.5 Bewaffneter Konflikt

Immer häufiger werden in Konflikten hybride Mittel eingesetzt, beispielsweise durch den Einsatz von nicht gekennzeichneten Truppen oder Cybermitteln und Desinformation. Aber auch die direkte Androhung oder Anwendung bewaffneter Gewalt durch staatliche Akteure bleibt in Europa eine Realität.

Die Konfrontation zwischen Russland und westlichen Staaten ist kein kurzfristiges Phänomen. Russland und die Nato sind zwar bemüht, einen bewaffneten Konflikt zu vermeiden, das Risiko dafür ist jedoch in den letzten Jahren gestiegen. Russland hat sein militärisches Potenzial deutlich verstärkt und strebt an, im Westen Krieg gegen einen starken konventionellen Gegner führen zu können. Dies widerspiegelt sich auch in den Szenarien der jährlichen strategischen Grossübungen. Auch die Nato und bündnisfreie europäische Staaten richten sich wieder stärker auf einen konventionellen Konflikt aus.

Ein schwerwiegender Krisenfall an der Nato-Ostgrenze würde zu einer grossen Herausforderung für Europa und könnte zu politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Instabilitäten führen, ebenso zu Ausfällen der Versorgungsketten sowie Migrationsbewegungen. Ein Konflikt zwischen der Nato und Russland kann sich aber auch aufgrund einer Eskalation an der europäischen Peripherie ergeben – mit denselben Konsequenzen. In einem eskalierenden Krisenfall in Europa könnte Russland an der Nato-Ostgrenze mit