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Vernehmlassung 2021/40: Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung · 7 Seiten

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Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 23a Sonderbestimmung bei Beanstandung der Veranlagungsverfügung

für ausländische Motorfahrzeuge bei Nutzung eines EETS-Anbieters

1Beanstandet eine abgabepflichtige Person die Veranlagungsverfügung für ein ausländisches Motorfahrzeug beim zugelassenen EETS-Anbieter, so prüft dieser die Beanstandung. Liegt die Bearbeitung der Beanstandung nicht in der Kompetenz des Anbieters, so leitet er diese an das BAZG weiter.

2Die Einsprachefrist ist mit der Beanstandung beim EETS-Anbieter gewahrt.

Art. 25

Aufgehoben

Art. 25a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom

Verfahren, die bei Inkrafttreten der Änderung vom .... hängig sind, werden nach bisherigem Recht abgeschlossen.

II

Koordination mit dem BAZG-VG

Die Koordination dieses Gesetzes mit dem BAZG-VG ist im Anhang geregelt.

Die Koordination mit dem BAZG-VG erfolgt erst nach der Vernehmlassung. Der erwähnte Anhang liegt daher noch nicht vor.

III

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Guy Parmelin

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr