Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/41: Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der Corona-bedingten Verschuldung) · 11 Seiten

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Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der coronabedingten Verschuldung)

Zusammenfassung

Zum Abbau der coronabedingten Verschuldung und der damit vorgeschlagenen Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) hat das Eidgenössische Finanzdepartement vom 25. August bis zum 28. November 2021 ein schriftliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Es gingen insgesamt 48 Stellungnahmen ein. Es meldeten sich sämtliche Kantone, sechs politische Parteien, zwei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie sechs gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft. Ausserdem liessen sich weitere acht nicht angeschriebene Verbände/Organisationen und Personen vernehmen.

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Zielsetzung der Gesetzesänderung, die coronabedingte Verschuldung abzubauen, auf weitgehende Zustimmung stösst. Gleichzeitig werden die Leitlinien von Bundesrat und Parlament

– Steuererhöhungen und Entlastungsprogramme zu vermeiden, um die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie nicht zu gefährden und eine stetige Finanzpolitik zu gewährleisten – als richtig und zielführend erachtet. Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmer nimmt zudem wohlwollend zur Kenntnis, dass mit den beiden vorgeschlagenen Varianten nur wenig in die Systematik der Schuldenbremse eingegriffen wird.

In der Vernehmlassung wurden zwei Varianten zum Schuldenabbau vorgeschlagen. Für eine vollständige Bereinigung des Fehlbetrags über künftige strukturelle Überschüsse (Variante 1) sprechen sich namentlich die SVP, der Arbeitgeberverband und Economiesuisse aus. Zudem unterstützen acht Kantone diese Variante. Hauptargument ist der gesetzlich verbindlich geregelte und vollständige Abbau der Corona-Schulden und damit die Wiederherstellung der sehr guten finanzpolitischen Ausgangslage vor der Krise. Für zukünftige Krisen verbliebe damit ein grösserer finanzieller Handlungsspielraum.

Eine teilweise Verrechnung der coronabedingte Verschuldung mit dem bisherigen Schuldenabbau (Variante 2) wird von der FDP, der Mitte, 18 Kantonen und mehreren Verbänden unterstützt. Die Befürworter sehen den entscheidenden Vorteil dieser Variante darin, dass die coronabedingte Verschuldung rasch abgebaut und die heute geltende Amortisationsfrist von sechs Jahren eingehalten werden kann. Der Handlungsspielraum im ordentlichen Haushalt würde in nützlicher Frist wiederhergestellt.

Kreise des linken politischen Spektrums (SP, Grüne, SGB) und die Grünliberale Partei sprechen sich dafür aus, die gesamte coronabedingte Verschuldung mit der vergangenen Schuldenreduktion zu verrechnen. Die Verwendung der zusätzlichen Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für den Schuldenabbau wird abgelehnt. Stattdessen sollen die entsprechenden Mittel der AHV zugewiesen (SP, SGB), in einen neuen Klima- und Artenschutzfonds eingelegt (GLP) oder für Klimaschutz und Biodiversität eingesetzt werden (GPS).

1 Ausgangslage und Inhalt der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Um die Auswirkungen der Corona-Epidemie abzufedern, hat das Parlament für die Jahre 2020–2022 umfangreiche Massnahmen bewilligt, die gemäss Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse grösstenteils als ausserordentlicher Zahlungsbedarf geführt werden. Der daraus resultierende Fehlbetrag des Amortisationskontos, der Kontrollstatistik für den ausserordentlichen Haushalt, ist nach geltendem Finanzhaushaltgesetz (FHG) innerhalb von sechs Jahren auszugleichen, wobei das Parlament die Frist erstrecken kann. Für den Ausgleich sieht das FHG ausserordentliche Einnahmen und strukturelle Überschüsse vor.

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 beschlossen, die coronabedingte Verschuldung wieder abzubauen. Der Schuldenabbau soll ohne Steuererhöhungen erfolgen und so ausgestaltet werden, dass die Erholung der Wirtschaft nach der Krise möglichst wenig beeinträchtigt wird und eine stetige Finanzpolitik gewährleistet ist. Weiter hat das Parlament im Beschluss zur Legislaturplanung 2019–2023 den Bundesrat beauftragt, eine Botschaft zum Umgang mit den ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19 vorzulegen, welche Steuererhöhungen und Entlastungsprogramme vermeidet.