Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/45: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut (Saatgutpflichtlagerverordnung) · 11 Seiten

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für die Branche ergeben würden. Da Rapssaatgut einen sehr kurzen Produktlebenszyklus von drei bis vier Jahren aufweist, macht es die Lagerhaltung äusserst anspruchsvoll. In der Folge würden ältere Saatgutsorten auf dem Markt unverkäuflich und der daraus entstehende Wertverlust ginge zu Lasten der Branche, welche mit Inkrafttreten der Verordnung zur Pflichtlagerhaltung verpflichtet würden. In den letzten Jahren traten zudem Verbote bestimmter Beizungen auf Saatgut mit kurzer Abverkaufsfrist ein. Berücksichtigen Verbote von Wirkstoffen als Beizmittel bei Rapssaatgut nicht den Lagerumschlag von Pflichtlagern, befürchtet Swiss-Seed, den gesamten Pflichtlagerbestand finanziell abzuschreiben (geschätzter Warenwert: 3.6 Mio. CHF). Gebeiztes Saatgut führe zudem zu verminderter Lagerfähigkeit und folglich zu einem höheren Lagerausfall sowie Mehrkosten. Swiss-Seed macht zudem darauf aufmerksam, dass ein hoher Anteil der Rapsaussaatflächen mit HOLL-Raps erfolgt, das aufgrund des derzeitigen Systems mit Lizenzbestimmung des Herstellers eine Pflichtlagerhaltung von HOLL-Raps verunmöglicht. Swiss-Seed steht im Weiteren beim Aufbau eines Jahresbedarfs bis Mitte 2022 kritisch gegenüber, da dies einer Verdoppelung der Nachfrage gleichkommt. Für die Branche würden dadurch immense Kosten und Risiken auf den Saatguthandel zukommen und die Rapssaatgutvermehrer könnten in der Regel nicht unverzüglich auf solche sprunghaften Nachfragen reagieren, da die Produktionsplanung solche Effekte nicht vorsieht. Für Swiss-Seed macht eine Reduktion auf 50 % des Jahresbedarfs mehr Sinn, da Rapssaatgut einen raschen Zyklus beim Sortenwechsel hat. Betreffend Finanzierung der Pflichtlagerhaltung mit den Herausforderungen, die sich daraus ergeben und im Sinne eines fairen Marktwettbewerbs muss für Swiss-Seed die Möglichkeit der Einrichtung eines Garantiefonds geprüft werden.

Swiss granum (Schweizerische Branchenorganisation für Getreide, Ölsaaten und Eiweisspflanzen) als auch der Schweizerische Getreideproduzentenverband SGPV begrüssen in ihren Stellungnahmen die Einführung einer generellen Saatgutpflichtlagerverordnung. Der SGPV erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass Saatgutpflichtlager nur dann sinnvoll seien, wenn zukünftig die Produktion in der Schweiz gewährleistet werden kann. Der SGPV ist deswegen der Meinung, dass Landwirte die Möglichkeit haben müssen, für ihre Produktion auch die notwendigen Pflanzenschutzmittel nutzen zu können, solange keine wirksamen natürlichen Alternativen zur Verfügung stehen. Ansonsten sei eine Pflichtlagerhaltung von Rapssaatgut gemäss Einschätzung des SGPV nicht sinnvoll sowie gerechtfertigt. Wie Swiss-Seed machen auch Swiss granum und der SGPV in ihren Stellungnahmen darauf aufmerksam, dass ein grosser Anteil des Rapsanbaus in der Schweiz mit HOLL-Rapssorten erfolgt, unter Suisse Garantie Richtlinien. Bei allenfalls künftigen Änderungen von Qualitätsanforderungen könnten sich auch für die Rapssaatgutpflichtlagerhaltung Anpassungen ergeben, die es zu berücksichtigen gelte. Im Weiteren machen Swiss granum sowie der SGPV auf die in den letzten Jahren jährlichen Veränderungen der Liste der empfohlenen Rapssorten aufmerksam und den Herausforderungen, die sich daraus beim Warenumschlag ergeben. Für Swiss granum und dem SGPV müssen der Warenumschlag weiterhin gewährleistet werden können, damit den Rapsproduzenten weiterhin jedes Jahr die besten Sorten zur Verfügung gestellt werden können. Für Swiss granum als auch für den SGPV ist es wichtig, dass sich durch die Saatgutpflichtlagerhaltung für die Rapsproduzenten keine Einschränkungen bei der Sortenwahl ergeben. Betreffend Finanzierung der Pflichtlagerhaltung von Rapssaatgut sind beide Verbände der Meinung, dass diese ausschliesslich über Garantiefondsbeiträge erfolgen soll, analog dem System beim Garantiefonds Getreide. Den Grundsatz, dass die Lagerpflichtigen sämtliche ihnen aus der Pflichtlagerhaltung entstehenden Kosten selbst tragen und diese dann auf die Produktpreise überwälzen, lehnen Swiss granum und der SGPV ab, weil Saatgut für die Produzenten nicht teurer werden soll.

Der Verband Schweizerischer Hersteller von Speiseölen, Speisefetten und Margarinen SwissOlio

befürwortet die Einführung einer neuen generellen Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut zur Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich der Ölsaaten. SwissOlio betont auch die