Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/45: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut (Saatgutpflichtlagerverordnung) · 11 Seiten
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Wichtigkeit der nachgelagerten Stufen der Verarbeitung, ohne die eine Saatgutpflichtlagerhaltung keinen Sinn machen würde. Was die Finanzierung dieser Pflichtlagerhaltung betrifft, ist SwissOlio der Ansicht, dass diese über die Abschöpfung von Garantiefondsbeiträgen erfolgen soll. SwissOlio lehnt jedoch eine Belastung des bestehenden Garantiefonds Fett/Öl ab, da dieser einem anderen Zweck gewidmet ist. Die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung von Saatgut soll eigenständig organisiert und finanziert werden. Dabei sei sicherzustellen, dass bei einer nicht vollständigen Deckung der Kosten der Lagerhaltung durch die beteiligten Lagerpflichtigen die ungedeckten Kosten ganz durch den Bund übernommen werden. SwissOlio betont in seiner Stellungnahme, dass die Umsetzung der Pflichtlagerhaltung mit grösstmöglicher Sorgfalt zu erfolgen habe, um den Markt möglichst nicht zu tangieren. Für SwissOlio ist es zudem wichtig, dass sich durch eine Pflichtlagerhaltung für die Produzenten keine Einschränkung bei der Sortenwahl ergibt.
Der Verband Prométerre (Association vaudoise de promotion des métiers de la terre) begrüsst die Absicht, eine Pflichtlagerhaltung von Rapssaatgut einzuführen. Für Prométerre wäre es wünschenswert, die Pflichtlagerhaltung auch auf andere Kulturpflanzen auszudehnen, bei der eine vollständige Importabhängigkeit bestehe. Für Prométerre ist es wichtig, dass für Landwirte auch mit Einführung einer Rapssaatgutpflichtlagerhaltung die freie Sortenwahl langfristig gewährleistet bleibt, insbesondere in Hinblick auf die Entwicklung neuer Saatgutsorten. Ausserdem dürfen die zusätzlichen Kosten der Pflichtlagerhaltung nicht auf die Rapsanbauer abgewälzt werden.
3.5. Bestehende Trägerschaften von Garantiefonds für die Pflichtlagerhaltung
Im Rahmen der Vernehmlassung haben sämtliche fünf bestehenden privaten Trägerschaften (Pflichtlagerorganisationen), die Garantiefonds für die Pflichtlagerhaltung verwalten, eine Stellungnahme eingereicht. Es sind dies die Pflichtlagerorganisationen Agricura Genossenschaft (verwaltet den Garantiefonds für die Pflichtlagerhaltung von Dünger), CARBURA (Mineralöle), Helvecura Genosssenschaft (Heilmittel), Provisiogas (Erdgas) sowie die réservesuisse genossenschaft (Nahrungs- und Futtermittel). Deren Stellungnahmen sind nachfolgend zusammengefasst.
Die Pflichtlagerorganisationen Agricura und Helvecura begrüssen in Anbetracht der Importabhängigkeit sowie der Bedeutung von Saatgut zur Sicherstellung der Ernährung den Wiederaufbau von Pflichtlagern für Rapssaatgut. Sowohl die Agricura als auch die Helvecura sprechen sich in ihren Stellungnahmen jedoch gegen eine Umsetzung der Pflichtlagerhaltung von Rapssaatgut ohne dazugehörigen Garantiefonds zur Finanzierung der Pflichtlagerhaltung aus. Beide Pflichtlagerorganisationen begründen ihren Standpunkt damit, dass eine solche Umsetzung eine Abkehr vom heutigen System der obligatorischen Pflichtlagerhaltung bedeuten würde. Aus Sicht beider Organisationen gäbe es keinen Grund, dass der Bund für die wirtschaftlich gesunde Saatgut-Branche Vollzugsaufgaben und die damit verbundenen Administrationskosten der Pflichtlagerhaltung übernimmt. Dies würde zu wirtschaftlichen Ungleichbehandlungen gegenüber allen übrigen lagerpflichtigen Branchen führen, welche durch Beiträge in ihre entsprechenden Garantiefonds auch die administrativen Kosten finanzieren. Für den Fall, dass die vorliegende Saatgutpflichtlagerverordnung unverändert in Kraft gesetzt würde, fordern sowohl die Agricura als auch die Helvecura, dass der Bund der Saatgut-Branche die Kosten für die administrativen Vollzugsaufgaben auferlegt, um dadurch die entstehende wirtschaftliche Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen, der Pflichtlagerhaltung unterstellten Branchen zu schliessen.
Die Pflichtlagerorganisation Provisiogas äussert sich nicht zur Frage, ob Saatgut der Pflichtlagerhaltung unterstellt werden sollte, hat jedoch betreffend Umsetzung einer allfälligen Pflichtlagerhaltung von Saatgut Stellung bezogen. Die Pflichtlagerorganisation réservesuisse genossenschaft befürwortet