Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/45: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut (Saatgutpflichtlagerverordnung) · 11 Seiten

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Basel Landschaft teilt zudem die Ansicht des Bundes, dass die Schweizer Rapsproduktion zur Rapsölherstellung in Zeiten schwerer Mangellagen von vorrangiger Bedeutung für die Versorgung der Schweiz mit pflanzlichen Ölen und Fetten ist. Der Kanton Graubünden weist im Weiteren auf die aktuelle Rohstoffknappheit sowie Lieferverzögerungen in weiten Teilen der Wirtschaft hin.

Der Kanton Bern betont in seiner Stellungnahme die Schweizer Landwirtschaft, welche einen wesentlichen Beitrag zur Landesversorgung leistet. Um dies zu gewährleisten, brauche es auch die nötigen Produktionsmittel. Hierbei falle dem Saatgut eine Schlüsselrolle zu. Der Kanton Bern unterstützt daher die Einführung einer Pflichtlagerhaltung für Rapssaatgut ausdrücklich.

Der Kanton Thurgau weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass bei der Umsetzung der Pflichtlagerhaltung von Rapssaatgut zu beachten sei, dass Rapssaatgut einem regelmässigen Sortenwechsel unterliegt. Bei der Einführung eines Pflichtlagersystems sei deswegen zu beachten, dass einerseits neue Sorten dem Markt in ausreichender Menge zur Verfügung stehen sowie andererseits die im Pflichtlager gehaltenen Mengen noch vermarktet werden können. Der Kanton Thurgau ist deshalb der Meinung, dass der Aufbau des Pflichtlagers schrittweise erfolgen sollte, damit die zusätzlichen Vermehrungskapazitäten geschaffen werden können und es nicht zu Lieferengpässen am Markt kommt. Der Kanton Thurgau geht zudem davon aus, dass mit Einführung der Pflichtlagerhaltung die Preise für Rapssaatgut moderat ansteigen werden.

Der Kanton Luzern betont in seiner Stellungnahme, dass bei der Umsetzung der Pflichtlagerhaltung darauf zu achten sei, die administrativen Aufwände so gering wie möglich zu halten.

Der Kanton Zug begrüsst die neue Saatgutpflichtlagerverordnung. Er beantragt jedoch, dass aus verfahrensökonomischen Gründen und aufgrund der sehr überschaubaren Lagerkosten der Bund mit dem grössten Marktteilnehmer eine ergänzende Pflichtlagerhaltung mit gleichzeitiger Übernahme der Lagerkosten durch den Bund vertraglich vereinbaren soll. Der Kanton Zug begründet seinen Antrag damit, dass rund die Hälfte des Imports über einen einzigen Marktteilnehmer abgewickelt wird. Da das Verhältnis der Systemkosten (Administration und Kontrolle) einer obligatorischen Pflichtlagerhaltung zu den totalen Lagerkosten von rund 14'000 CHF unverhältnismässig gegenüber einer ergänzenden Pflichtlagerhaltung sei, soll der Bund mit dem grössten Marktteilnehmer auf vertraglicher Basis die Lagerhaltung mit der Kostenübernahme regeln.

Die Kantone Basel Landschaft, Freiburg und Neuenburg heben in ihren Stellungnahmen die verhältnismässig geringen Lagerkosten hervor, welche sich aus einer Pflichtlagerhaltung von Rapssaatgut voraussichtlich ergeben würden. Der Kanton Freiburg ist der Ansicht, dass im Vergleich zu den Lagerkosten anderer Produkte, welche der obligatorischen Pflichtlagerhaltung unterstellt sind, diese Kosten gering ausfallen. Für die Kantone Basel Landschaft und Neuenburg sind die entstehenden Lagerkosten von rund 14 Rappen pro kg Rapssaatgut für die betreffende Branche vertretbar.

Die Kantone Genf, Obwalden, Solothurn, St. Gallen, Waadt und Wallis betonen in ihren Stellungnahmen, nebst Rapssaatgut die Pflichtlagerhaltung langfristig auch auf andere Saatgutsorten hin zu prüfen. Der Kanton Solothurn verlangt diesbezüglich umgehend eine umfassende Beurteilung der Verfügbarkeit von relevantem Saatgut bei Krisen und Mangellagen vorzunehmen. Der Kanton Obwalden regt an, aufgrund der grossen Bedeutung des Zuckers für die Nahrungsenergieversorgung, eine Pflichtlagerhaltung von Zuckerrübensaatgut noch einmal zu prüfen. Der Kanton Waadt fordert den Bund auf, Zuckerrübensaatgut sowie weitere Pflanzenarten für die Pflichtlagerhaltung in Betracht zu ziehen, um den künftigen Herausforderungen der weltweit steigenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln gerecht zu werden. Der Kanton Waadt bezieht sich dabei auf die Strategie «Pflanzenzüchtung 2050» des Bundesamt für Landwirtschaft, in der auf die eher geringe Investition in der Schweiz im europäischen Vergleich verwiesen