Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/45: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut (Saatgutpflichtlagerverordnung) · 11 Seiten

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wird. Für den Kanton Waadt ist es daher unerlässlich, in diesem Bereich nicht ins Hintertreffen zu geraten, um einen Selbstversorgungsgrad aufrechtzuerhalten, der die Ernährung der Bevölkerung im Falle einer Krise gewährleistet. Der Kanton St. Gallen erachtet es als wichtig, bei Bedarf weitere Saatgutarten, die für die Grundversorgung unerlässlich sind, der Pflichtlagerhaltung zu unterstellen respektive bestehende Pflichtlager stetig auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und bei veränderter Lage auch wieder aufzuheben. Der Kanton Wallis begrüsst in seiner Stellungnahme, dass in Hinblick auf den nächsten Bericht zur Vorratshaltung 2023 Futterpflanzsaatgut und Gemüsesaat- sowie -pflanzgut vertieft analysiert werden.

Der Kanton Zürich ist der Meinung, dass es sinnvoller wäre, die Dauer der Verordnung zeitlich, z.B. auf zehn Jahre, zu befristen. Dies würde sicherstellen, dass dannzumal der Pflichtlagerbedarf und die Pflichtlagermenge erneut beurteilt werden.

Der Kanton Jura vertritt betreffend Festlegung der Grenzmenge zur Lagerpflicht den Standpunkt, diese von 25 kg auf 100 kg zu erhöhen und damit auf die gleiche Höhe zu setzen wie die Grenzmenge für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags. Auf diese Weise liessen sich auch die Verwaltungsaufwände für kleinere Mengen begrenzen. Auch für den Kanton Freiburg besteht Klärungsbedarf bezüglich unterschiedlicher Festlegung von Grenzmengen zur Lagerpflicht respektive für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags. Der Kanton Solothurn ist der Ansicht, dass eine generelle Gewichtsangabe aufgrund unterschiedlicher Tausendkorngewichte von Pflanzenarten nicht zielführend sei.

Der Kanton Nidwalden weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die betroffenen Unternehmen in die Lagerpflicht einzubinden seien, um den Wettbewerb unter den Marktteilnehmern nicht zu beeinträchtigen.

3.2. Politische Parteien

Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien hat die Sozialdemokratische Partei der Schweiz SP eine Stellungnahme eingereicht.

Die SP Schweiz befürwortet die Einführung einer Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut und Pflichtlager an Rapssaatgut marktüblicher Sorten zur Speiseölgewinnung im Umfang eines Jahresbedarfs aufzubauen.

3.3. Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Schweizerischer Gemeindeverband, der Schweizerischer Städteverband sowie die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete verzichten auf eine Stellungnahme.