Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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Postulats 16.4028 Fluri Schweizer Ortsbilder erhalten eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundes eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet zurzeit weitere Verbesserungsvorschläge für die Abstimmung der Innentwicklung und des Ortsbildschutzes im Rahmen der erwähnten Berücksichtigungspflicht. Auf Initiative der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz der Kantone (BPUK) wird zudem von der BPUK, dem BAK, dem ARE sowie dem Schweizer Städteverband SSV und dem Schweizer Gemeindeverband SGV ein Leitfaden für die praktische Umsetzung und Berücksichtigung des ISOS bei kantonalen und kommunalen Aufgaben erstellt.
3 Ziele und Inhalt der Initiative
3.1 Ziele der Initiative
Mit der Biodiversitätsinitiative wollen die Initianten die Verfassung im Wesentlichen so ergänzen, dass die Biodiversität bzw. die Natur, die Landschaft sowie das baukulturelle Erbe künftig besser vor erheblichen Eingriffen geschützt sind. Im Kern möchte die Initiative zusätzliche Schutzgebiete für die Natur und die Landschaft schaffen sowie auch die entsprechenden finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Die Initianten argumentieren, dass die nicht nachhaltige Nutzung der natürlichen Grundlagen zu einem massiven Verlust an Artenvielfalt und Lebensräumen geführt habe. Der Biodiversitätsverlust beeinträchtige schliesslich auch die Leistungen der Biodiversität für Wirtschaft und Gesellschaft. In den Bereichen Landschaft und baukulturelles Erbe befürchten die Initianten einen weiteren Qualitätsverlust bei den Schweizer Landschaften und Ortsbildern. Landschaftsqualität und baukulturelles Erbe würden zugunsten kurzfristiger Nutzungsinteressen zerstört. Die Landschaften seien einem starken Wandel unterworfen, unter anderem wegen steigender Wohn- und Mobilitätsansprüche. Die Verdichtung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes gefährde schützenswerte Ortsbilder und wertvolle Baudenkmäler.
Zudem würden sich die Bestrebungen auf Bundes- und Kantonsebene, die rechtliche Stellung des Denkmalschutzes und die Wirkung der Inventare des Bundes nach Artikel 5 NHG33 noch weiter zu schwächen, negativ auf die Qualität der schützenswerten Ortsbilder sowie die Umgebung wertvoller Baudenkmäler auswirken. Die Initianten befürchten, die Schweiz verspiele damit einen wichtigen wirtschaftlichen Standortvorteil im Sinne der Swissness.
3.2 Inhalt der vorgeschlagenen Regelung
Die Initiative verfolgt ähnliche Ziele wie der Bund, möchte aber die bestehenden Instrumente durch eine Verankerung in der Verfassung stärken und ergänzen. Die Biodiversitätsinitiative schlägt vor, die Bundesverfassung mit einem neuen Artikel
33 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN), Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS), Bundesinventars der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS)