Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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Umsetzung, Vollzug und Kontrolle. Unterhaltsmassnahmen umfassen beispielsweise die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten in geschützten Lebensräumen, die landwirtschaftliche Pflege der Biotope und Pufferzonen oder der Unterhalt von Weihern, um das Verlanden zu verhindern oder um die standortangepasste Ufervegetation zu erhalten. Für den Bereich Vernetzung sieht der indirekte Gegenvorschlag keine zusätzlichen Mittel vor, mit Ausnahme eines Mehrbedarfes für die Wildtierkorridore.

- Vernetzung von Lebensräumen für Wildtiere (Wildtierkorridore): Das

BAFU erwartet zur Umsetzung der notwendigen Massnahmen im Bereich Wildtierkorridore Mehrkosten von jährlich insgesamt 6 Millionen Franken. Darin eingeschlossen sind 4 Millionen Franken pro Jahr für die Erstellung und die Sanierung der Wildtierkorridore. Diese Massnahmen umfassen konkret die Ausscheidung von Wildtierkorridoren sowie die

Abgeltung der Kantone für die Sicherung der Wildtierkorridore über das Instrument der Programmvereinbarungen. 2 Millionen Franken pro Jahr werden für Finanzhilfen an die Kosten für Arten- und Lebensraumförderungsmassnahmen in Jagdbanngebieten und Vogelreservaten benötigt sowie für globale Abgeltungen an die Kantone für die Aufsicht dieser Gebiete. Basis für die geschätzten Aufwände bildet die parlamentarische

Debatte zum Jagdgesetz. Die Beiträge des Bundes sind als Finanzhilfen vorgesehen.

- Sanierung Biotope: Zur Deckung von Vollzugsdefiziten in Biotopen von

nationaler Bedeutung besteht ein Mehrbedarf an Bundesmitteln in der Grössenordnung von 34 Millionen Franken pro Jahr für den gesetzeskonformen Schutz und Unterhalt der bestehenden Schutzgebiete89 sowie für deren Sanierung. Die Sanierung eines Biotops hat zum Ziel, die Qualität einer Fläche verbessern. Zum Beispiel bestehen in vielen Schweizer Mooren Entwässerungsmassnahmen wie Drainagen oder Ablaufgräben, die den Wasserhaushalt in diesen Lebensräumen verändern oder sogar empfindlich stören. Mit der Entfernung oder Anpassungen der Entwässerungsstrukturen kann die Qualität dieser empfindlichen Lebensräume erheblich verbessert werden. Weitere Sanierungsmassnahmen können den Wiederaufbau von Trockenmauern als wertvolle Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten umfassen – und hierbei zugleich prägende Landschaftselemente erhalten. Oder, es entstehen im Zuge von Weihersanierungen spezifische Versteckplätze für die in der Schweiz zumeist gefährdeten Amphibien. Die Kosten zur Schaffung aquatischer Schutzgebiete belaufen sich auf 5 Millionen Franken jährlich. Hierzu werden Gebiete für den Erhalt von Fischen und Krebsen festgelegt, die vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet

89 Die heute bereitgestellten Mittel sind nicht ausreichend, s. Martin et al. (2017) Biotope von nationaler Bedeutung - Kosten der Biotopinventare. Expertenbericht zuhanden des Bundes, erstellt im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). 2. Auflage, 2017. Insbesondere besteht ein grosser Sanierungsbedarf aufgrund vernachlässigtem Unterhalt und übermässigen Fremdeinwirkungen.