Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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4.1.6 Art. 18bis Flächenziel und Planung
Art. 18bis wurde von den Teilnehmenden gemischt aufgenommen. Eine überwiegende Mehrheit der Kantone, unterstützt durch die kantonalen Konferenzen, durch Parteien sowie durch Organisationen aus Umwelt, Kultur, Land- / Forstwirtschaft, Jagd / Fischerei, Wissenschaft und anderen, fordert die grundlegende Überarbeitung der vorgeschlagenen Neuregelung. Sie beantragen, Art. 18bisneu zu formulieren, um damit die gesetzliche Grundlage für die ökologische Infrastruktur (ÖI) zu schaffen (Kp. 4.1.6.1).
Art. 18bis Abs. 1 Flächenziel
Ein Grossteil der Teilnehmenden fordert, dass ein Flächenziel schnell angegangen wird. Sie unterstreichen, dass das Flächenziel 17 % bis 2030 zu erreichen ist – und nicht wie in der Vorlage beschrieben ab 2030 mindestens 17 % betragen muss.23 Viele Teilnehmende betonen jedoch, dass es sich bei einem Flächenziel bis 2030 lediglich um ein Zwischenziel handeln kann und dass weitere Flächenziele festgelegt werden müssen. Zudem muss das quantitative Flächenziel durch Qualitätsvorgaben24 ergänzt werden, so dass eine funktionierende ökologische Infrastruktur (ÖI) entsteht. EVP, glp, GPS und SPS, Umweltorganisationen, Teilnehmende aus den Bereichen Land- / Forstwirtschaft, Jagd / Fischerei, Kultur, Raumplanung, Wissenschaft und andere fordern eine Erhöhung des vorgeschlagenen Flächenziels für Schutzflächen von 17 % auf 20 %.25
Explizit gegen ein Flächenziel sprechen sich einige Kantone, die LDK oder Organisationen verschiedener Wirtschaftssektoren, u. a. des Energiesektors aus.26 Diese Teilnehmenden motivieren ihre Ablehnung des Flächenziels unter anderem damit, dass Qualität / Lage / Vernetzung von Flächen oder die Funktionalität der ÖI anzustreben und nicht ein quantitatives Flächenziel oder dass die Dynamik und die Entwicklung der ÖI zu beachten ist. Energiekreise verweisen darauf, dass das formulierte Flächenziel einen Konflikt mit der Energiestrategie des Bundes verursachen könnte. AGORA unterstreicht, dass das Flächenziel in erster Linie in Gebieten mit einem Defizit an Schutzflächen erreicht werden soll, insbesondere in den Siedlungsgebieten. cemsuisse, FKB, ZS argumentieren, dass jedes quantitative Flächenziel willkürlich ist und ein Fremdkörper in einem qualitativ hochwertigen, mit differenzierten Instrumenten ausgestalteten Raumplanungssystem.
Anträge und Kommentare zur Regelung und Herleitung des Flächenziels
− Alle zwei Jahre Überprüfung Aufbau und Unterhalt der ökologischen Infrastruktur, ge-
troffene Massnahmen, Flächenbilanzen, Zielerreichung. Parteien: glp
− Fokus auf Kern- und Vernetzungsgebiete greift fachlich zu kurz. Es braucht auch zwi-
schen diesen Gebieten naturnahe Strukturen, damit das Gesamtsystem seine Leistungen erbringen kann. Kantone: BE
− Mehr Flexibilität. Zur Erreichung des Flächenziels braucht es deutlich mehr Flexibilität
und vor allem eine vertiefte Auseinandersetzung über die Anrechnung der aufgelisteten Gebiete. Parteien: FDP
− Stellungnahme nicht möglich. Herleitung der Prozentzahl des vorgeschlagenen Flächen-
ziels ist unklar / umstritten. Kantone: GL. Kantonale Konferenzen: BPUK und weitere
23Kantone: GE, LU, NW, ZH. Gemeinden / Städte / Berggebiete: SSV. Wirtschaft: economiesuisse, SAGV, SBV, SI, SM.
Wissenschaft: a+.
24 Eidgenössische Kommissionen und Räte: ENHK-EKD. Umwelt: IF, VWS. Kultur: SHS
25Parteien: EVP, glp, GPS, SPS. Umwelt: Al-In, Aps, AV, CIPRA, Trägerverein Biodiversitätsinitiative, GP, MWS, NBW,
NFS, NSP, NSVE, NVBDN, NVR, PBW, PN Sektionen (FR, GE, GL, JU, VD, ZG), PUSCH, SVS, VSA, WWF. Land- / Forstwirtschaft: SBH, VKMB. Jagd / Fischerei: JS, SFV-FSP. Kultur: FFW_HN, SHS, SZH. Raumplanung: BSLA.
Wissenschaft: FiBL. Andere: CaF, ZT
26Kantone: AI, AR, GE, TG, TI, ZG. Kantonale Konferenzen: LDK. Parteien: Die Mitte, FDP. Gemeinden / Städte / Berg-
gebiete: SGemV. Umwelt: VWS. Wirtschaft: cemsuisse, CP, FKB, HKBB, HS, SBV-SSE, SGV, STV, ZS. Energie: Alpiq, Axpo, BKW, CKW, EKW, KHR, KwO, KwZ, ReP, SAK, SN, SSH, SWV. Land- / Forstwirtschaft: AGORA, BWB, SAV, WaldSchweiz. Andere: SAB, USPI 15/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774