Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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neuen Bst. dter streichen und argumentieren, dass die Begriffe subjektiv sind, Interpretationsspielraum offen lassen und zu einer willkürlichen Auslegung des Gesetzestextes führen können.10

Einige Kantone und mehrheitlich Umweltorganisationen sowie die a+ verlangen, dass der Begriff Nutzen durch Leistung ersetzt wird, da Nutzen stark nach persönlicher Nutzniessung tönt11. Weitere wollen den Begriff Ökosystemleistung in Gesetz einführen oder zumindest einen weiter gefassten Begriff als Nutzen verwenden.12 FFW_HN verweist darauf, dass auch der intrinsische Wert von Biodiversität und Landschaft anerkannt werden muss und deshalb auf den Begriff Nutzen verzichtet werden soll.

Art. 1 Bst. f

Die Erweiterung des Zweckartikels um die Förderung der Baukultur stösst bei einer grossen Mehrheit der Teilnehmenden auf Zustimmung. Hervorgehoben wird das umfassende Verständnis, das dem Konzept Baukultur zugrunde liegt und dementsprechend zu einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung unter Wahrung des baukulturellen Erbes und der Landschaftsqualitäten beiträgt.

Einige Kantone und SBKS schlagen – analog in Abschnitt 2a mit Art. 17b und c – die systematische Verwendung von hohe/hochwertige Baukultur vor13. Der Kanton BE verlangt die Präzisierung traditionelle, lokale Baukultur. BMS fordert die Ergänzung Baukultur im Sinne der Erklärung von Davos um zu verdeutlichen, dass es sich auch um eine zukunftsgerichtete Baukultur handelt.

Einige Teilnehmende – mehrheitlich aus den Bereichen Bau und Immobilien sowie die LDK monieren, dass die Bestimmung sachfremd respektive die Baukultur bereits ausreichend durch das ISOS geschützt ist und beantragen daher die Streichung der Bestimmung f.14

4.1.2 Art. 12h Berücksichtigung der Inventare des Bundes bei der Erfüllung von kantonalen Aufgaben

Ein Grossteil der Kantone, der Umwelt- sowie der Kulturorganisationen begrüsst zwar die Verankerung der Kantone in Artikel 12h. Die Stellungnehmenden beantragen jedoch Ergänzungen respektive Präzisierungen.

So sollen nebst den Kantonen auch die Gemeinden in die Pflicht genommen werden. Zudem brauche es eine Berücksichtigung der Inventare im Rahmen der stufengerechten Interessenabwägung.15 Die Teilnehmenden fordern weiter, dass Artikel 12h in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage zu bringen ist. Auch soll die Schonung und die Erhaltung der Inventarobjekte im Gesetzestext explizit zum Ausdruck gebracht werden durch den Zusatz sowie bei der Rechtsanwendung im Einzelfall. Sie bewahren nach Möglichkeit die wesentlichen Qualitäten der Inventarobjekte.16

Der Kanton Bern verlangt die Pflicht zur Durchführung eines anerkannten qualitätssichernden Verfahrens im Falle einer Abweichung der ungeschmälerten Erhaltung.

10Kantone: ZG. Kantonale Konferenzen: LDK. Parteien: glp. Wirtschaft: BMS. Energie: AAE, Alpiq, EWZ, SWE, SW, VLS

11Kanton: VS, ZH. Umwelt: Al-In, AV, CIPRA, Trägerverein Biodiversitätsinitiative, GP, MWS, NBW, NFS, NSVE, NVBDN,

NVR, PBW, PN Sektionen (BL, FR, GE, GL, JU, VD), PUSCH, SL-FP, SVS. Land- / Forstwirtschaft: SBH. Jagd / Fischerei: JS. Kultur: SHS, SZH. Andere: CaF, ZT

12Kantone: BE, BL, NW, LU, TG, TI. Raumplanung: BSLA. Wissenschaft: a+.

13Kantone: AG, AR, BL, GE, JU, TI, UR, VS.

14Kantonale Konferenzen: LDK. Wirtschaft: cemsuisse, CP, economiesuisse, HS, SAGV, SBV, SBV-SSE, SGV, SI, SM,

STV, ZS. Raumplanung: ES. Andere: HEV, SVV, SVIT, SVV, USPI, VIS.

15Kantone: AG, AR, FR, GE, GL, LU, SH, SO, ZG. Kantonale Konferenzen: BPUK und weitere. Kultur: FFW_HN.

16Kantone: BL, BS, GL, LU, NE. Parteien: GPS, SPS. Gemeinden / Städte / Berggebiete: SSV. Umwelt: AI-IN, CIPRA,

FFW_HN, GP, MWS, NSP, PBW, PN, PUSCH, SL-FP, SVS, TV-BD, WWF, ZT. Jagd / Fischerei: JS. Kultur: AKD, AP, ARS, AS, BSA, BSLA, DAH, MCAH, NIKE, SBKS, SCGUP, SHS, SIA, STAN. Wissenschaft: FiBL, SCNAT. Sport /

Erholung / Gesundheit: SAC. Andere: CaF.

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