Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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Anträge zur räumlichen Verteilung und der Qualität von Flächen
− Schutzgebiete repräsentativ über die Landesfläche verteilen. Kantone: AG, AR, BE, BL,
BS, GR, NW, OW, VS, ZG, ZH. Umwelt: IF
− Anschlüsse an Vernetzungskorridore und Kernlebensräume im Ausland sicherstellen.
Kantone: BS
− Aktuellen Beiträgen der verschiedenen Akteure ans Flächenziel Rechnung tragen. Insbe-
sondere sollen die Bergregionen nicht noch mehr belastet werden, um die Defizite der anderen Regionen auszugleichen. Kantone: VS.
Anträge zur Abwägung von Schutz und Nutzen
− Zielerreichung Energiestrategie sicherstellen. Parteien: FPD. Wirtschaft: CP. Energie:
AAE.
− Vollzugshilfe zur Interessensabwägung Schutz – Nutzung: Inventar der Standorte mit Po-
tenzial zur Nutzung erneuerbarer Energien. Energie: VLS
− Güterabwägung zwischen Schutz und Nutzen. Neue Schutzflächen sollen so ausgewählt
und bewirtschaftet werden, dass der Biodiversitätsnutzen möglichst hoch ausfällt, während der wirtschaftliche Schaden so klein als möglich gehalten wird. Wirtschaft: BMS, CCIG, economiesuisse
Art. 18bis Abs. 1 Bst. a – f
Einige Kantone und weitere Stellungnehmende aus Politik, Umwelt, Kultur, Raumplanung und Wissenschaft verweisen darauf, dass insbesondere Jagdbanngebiete sowie Wasser- und Zugvogelreservate (Bst. c), Fischschutzgebiete (Bst. d) oder Biodiversitätsförderflächen (BFF) der Landwirtschaft (Bst. f) nicht oder zumindest nicht in ihrer gesamten Ausdehnung dem Flächenziel angerechnet werden können, da diese Gebiete oftmals nicht die ausreichende Qualität oder lediglich einen unzureichenden Schutzstatus aufweisen.27 Diese Teilnehmenden fordern deshalb, dass nur solche Flächen an das Flächenziel angerechnet werden, die ökologisch wertvoll sind. Die übrigen Flächen können jedoch als Vernetzungsgebiete bezeichnet werden, falls deren Nutzung biodiversitätsfördernd wirkt.
Insbesondere Kantone verlangen, dass die Liste der ans Flächenziel anrechenbaren Flächen auf Verordnungsebene geregelt werden soll.28 BE wünscht sich zudem mehr Spielraum für die Kantone zur Umsetzung objektspezifischerer Schutzmassnahmen.
Einige Teilnehmende verlangen, dass die anrechenbaren Gebiete zu überarbeiten und die verwendeten Begriffe zu klären sind (Vernetzungsgebiete, anrechenbare Flächen). Zudem bringen die Teilnehmenden zusätzlich zu den in Bst. a – f genannten Gebieten, weitere Gebiete ein, die ans Flächenziel angerechnet werden sollen, Tab. 2. So schlagen vorab Umweltorganisationen, glp, GPS, SPS sowie verschiedene weitere Organisationen vor, als Ergänzung der bisherigen Schutzgebiete neu Biodiversitätsgebiete von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung als zusätzliche Kategorie von Kerngebieten der ökologischen Infrastruktur einzuführen und wie folgt zu definieren:29
− Der Bundesrat bezeichnet nach Anhörung der Kantone die Biodiversitätsgebiete von nati-
onaler Bedeutung und bestimmt ihre Lage und generellen Schutzziele. Die Biodiversitätsgebiete sollen Misch-Lebensräume umfassen und zusammen mit den Kantonen in ihrer
27Kantone: AG, BE, BL, BS, LU, TG, VS. Parteien: glp. Umwelt: Al-In, SVS Sektion VKS, VWS, WWF. Kultur: SHS.
Raumplanung: BSLA. Wissenschaft: a+, ETH-Rat.
28Kantone: AG, BE, BL, FR, GE, GL, LU, NW, SO, TG, TI, ZG, ZH. Kantonale Konferenzen: BPUK und weitere. Umwelt:
AV, VWS.
29Parteien: glp, GPS, SPS. Umwelt: Al-In, Aps, AV, CIPRA, Trägerverein Biodiversitätsinitiative, GP, MWS, NBW, NFS,
NSP, NSVE, NVBDN, NVR, PBW, PN Sektionen (BL, FR, GE, GL, JU, VD, ZG), PUSCH, SL-FP, SVS, SVU, VSA, WWF.
Land- / Forstwirtschaft: SBH, VKMB. Jagd / Fischerei: JS, SFV-FSP. Kultur: FFW_HN, SHS, SZH. Wissenschaft:
FiBL. Andere: CaF, ZT. 16/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774