Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
sämtliche BFF angerechnet werden sollen. SBV-USP unterstreicht, dass BFF – obwohl sie einen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt leisten – vollumfänglich zur Landwirtschaftsfläche zählen und nicht zu Naturschutzflächen im engen Sinn werden dürfen.33
Weitere Anträge
BL, GR, TI wollen BFF der Qualitätsstufe II ins Flächenziel aufnehmen und die Qualifizierung «besonders wertvoll» streichen.
VS schlägt vor, eine Mindestfläche an besonders wertvollen BFF festzulegen und so die Vernetzung voranzutreiben. Sonst sollen diese Gebiete lediglich den Vernetzungsgebieten angerechnet werden.
NW unterstreicht, dass die Überlagerung BFF – Schutzgebiete weiterhin möglich sein muss, auch wenn BFF keine Schutzgebiete sind.
VKMB erscheint die zusätzliche Berücksichtigung besonders wertvoller Biodiversitätsförderflächen sinnvoll. Allerdings bedingt diese mathematische Flächenausdehnung eine Erhöhung der Zwischenziele für den Aufbau der ökologischen Infrastruktur.
Kommentare
Die FDP sowie Teilnehmende aus Land- und Forstwirtschaft betonen, dass BFF zwar einen Beitrag an die Biodiversität leisten, jedoch dennoch vollumfänglich zur Landwirtschaftsfläche zählen müssen und nicht zu Naturschutzflächen im engen Sinn werden dürfen.34
Die SVP unterstreicht die bereits geleisteten Anstrengungen der Landwirtschaft im Bereich Biodiversität. Die Partei fordert, dass mehr raumplanerischer Handlungsspielraum und Interessensabwägung möglich sein müssen, anstatt die bestehenden Schutzansprüche weiter zu verschärfen.
33 Land- / Forstwirtschaft: BVNW, BVOW, BVSG, BVSO, BVSZ, BVUR, JULA, LBV, SBLV, SBV-USP, SVIL, ZBB
34 Parteien: FDP. Land- / Forstwirtschaft: BVNW, BVOW, BVUR, BVSZ, JULA, LBV, SGBV, SBLV, SBV-USP, SOBV, SVIL, ZBB 18/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774