Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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Die LDK will die raumplanerische Sicherung über einen neuen Art. «Sachplan Ökologische Infrastruktur» regeln und beantragt, dafür auf die Art. 12h, 18bis und 18bbis sowie auf den Gliederungstitel vor Art. 12h der Vorlage zu verzichten.
Mit Bezug zum Planungsinhalt befürwortet a+, dass die Planung Vorgaben zur räumlichen Lage der Gebiete für die Biodiversität macht. Der SFV fordert eine angemessene Vertretung aller Lebensraumtypen, BS die gleichmässige Verteilung der Kerngebiete und über die gesamte Landesfläche, GR verlangt eine Ergänzung von Art. 18bis Abs. 2 mit einer inhaltlichen, allenfalls auch nicht abschliessenden Definition der Vernetzungsgebiete.
Der Energiebereich46 fordert, dass die Planung sämtliche Interessen von nationaler Bedeutung berücksichtigt. Der Sport-, Erholungs- und Gesundheitsbereich verlangt die Berücksichtigung der Nutzungsrechte für Erholung, Bewegung, Sport.47
Streichungsanträge
Einige Kantone, aus der Politik FDP und SVP sowie diverse Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft und Energie verlangen die Streichung von Abs. 2. Sie führen an, der Vorschlag des Bundesrats bedeutet einen Eingriff in die Kompetenzordnung48. Der Energiebereich befürchtet, mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll eine neue raumplanungsrechtliche Kategorie «Vernetzungsgebiete» gesetzlich verankert werden, die zu einer nahezu beliebigen Ausdehnung von Schutzgebieten führt.49
Weitere Teilnehmende äussern sich explizit gegen einen Sachplan. BL beantragt die Ausgestaltung der ÖI analog der Bundesinventare nach Art. 5 NHG vorzunehmen. Organisationen der Wirtschaft monieren, dass die bestehenden Sachplanungen des Bundes bereits heute zum Teil ungenügend aufeinander abgestimmt sind und verweisen dabei auf die Sachpläne Fruchtfolgeflächen und Verkehr.50 GR, OW und der SBLV unterstreichen, dass die Kantone über Handlungsspielraum verfügen müssen, damit sie die jeweiligen regionalen Besonderheiten berücksichtigen können.
4.1.6.1 Art. 18bis (Neu) als gesetzliche Grundlage für die ökologische Infrastruktur
Eine überwiegende Mehrheit der Kantone unterstützt durch die kantonalen Konferenzen,
durch Parteien sowie durch Organisationen aus Umwelt, Kultur, Land- / Forstwirtschaft, Jagd / Fischerei, Wissenschaft und weiteren fordert die gesetzliche Verankerung des Begriffs ökologische Infrastruktur. Dafür soll der vorgeschlagene Art. 18bis «Flächenziel und Planung» zu Art. 18bis «Ökologische Infrastruktur» umformuliert werden. Der Zweck des neuformulierten Art. 18bisbesteht darin, die Erfassung und die Weiterentwicklung der ökologischen Infrastruktur (ÖI) voranzutreiben. Das in Abs. 1 der Vorlage vorgeschlagene Flächenziel soll lediglich im Sinne eines Zwischenziels eingefügt werden. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme fordern ENHK-EKD, dass das zentrale Konzept der ÖI unter Einbezug aller beteiligten Akteursgruppen aus Bundes- und kantonalen Ämtern sowie der Zivilgesellschaft in die NHG-Revision aufgenommen wird. Insbesondere aus den Anträgen der Kantone und der kantonalen Konferenzen51 ergeben sich folgende Kernelemente eines neuformulierten Art. 18bis:
− Rechtliche Grundlage für die ökologische Infrastruktur (ÖI) schaffen
− Zweck und inhaltliche Zielsetzung der ÖI erläutern
− Die wesentlichen Elemente der ÖI (Kern- und Vernetzungsgebiete) einführen.
46 Energie: Alpiq, ReP, RG, SAK, SWV, VSE
47 Sport, Erholung Gesundheit: Swiss Olympic Dachverband und Fachverband Swiss Athletics, PBS, PS, SAC, SC, SHV, SS, SWS.
48 Kantone: AG, GR, OW, VS, ZG. Parteien: FDP, SVP. Wirtschaft: SAGV, SBV, SBV-SSE, SI, SM ZRH. Land- / Forstwirtschaft: AGORA, BVNW, BVOW, BVSZ, BVUR, JULA, LBV, PT, SBLV, SBV-USP, SGBV, SOBV, ZBB.
49 Energie: Alpiq, Axpo, BKW, CKW, EKW, EWZ, KHR, KwO, KwZ, ReP, SAK, SN, SSH, SWV.
50 Wirtschaft: economiesuisse, SAGV, SBV, SI, SM, ZRH.
51 Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH. Kantonale Konferenzen: BPUK und weitere, LKD. Parteien: FDP. Raumplanung: BSLA 20/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774