Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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− Liste derjenigen Gebiete, die als Kerngebiete an das Flächenziel anrechenbar sind

− Raumplanerische Sicherung der ÖI

− Kompetenzordnung der Staatsebenen verankern

− Umsetzungsverantwortung festlegen, insbesondere in Bezug auf Sachpolitiken mit raum-

wirksamen Tätigkeiten

− Finanzielle Beteiligung des Bundes am Aufbau der ÖI verankern

Teilnehmende aus Politik, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Jagd / Fischerei, Kultur, Wissenschaft sowie weitere52 fordern im Sinne der Initianten überdies:

− Biodiversitätsgebiete (neu) als Ergänzung der nationalen Biotope.

− Bezeichnung von Vernetzungsgebieten und ihre raumplanerische Sicherung nach Art. 13

RPG

4.1.7 Art. 18b Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung

Die Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich mehrheitlich kritisch gegenüber der vorgeschlagenen Verschiebung der Kantons- zu den Bundeskompetenzen. Zu Abs. 1 erfolgen etliche Anträge zur Ergänzung, Abs. 3 wird vorab von Kantonen und von Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft und Energie abgelehnt.

Zwar begrüssen einige Teilnehmende, dass der Bundesrat die Forderung der Biodiversitätsinitiative aufgenommen hat, wonach die Kantone auch Biotope von kantonaler Bedeutung schützen müssen. Weitere Anpassungen am heute geltenden Artikel sind jedoch nicht nötig.53 ZG will auf eine Ergänzung im Sinne einer schlanken Revision verzichten.

Aus Sicht Raumplanung unterstreicht EspaceSuisse positiv, dass der indirekte Gegenvorschlag auch die Vernetzung der Tier- und der Pflanzenschutzgebiete in den Mittelpunkt stellt und nicht nur den Schutz dieser Gebiete.

GR verlangt einen neuen Absatz 4, der die Anhörung der Kantone, Gemeinden und Direktbetroffenen im Rahmen der Planung des Bundes regelt.

Art. 18b Abs. 1

AG, BL, BS, TG stimmen der Ergänzung des Art. 18b mit einem neuen Abs. 1 explizit zu.

Dadurch können die mit Art. 18bis eingeführte ökologische Infrastruktur und die Artenförderung unterstützt werden. Der ETH-Rat begrüsst die gesetzliche Verankerung der Vernetzung der Schutzgebiete auf Bundesebene und regt an, die Bedeutung der Vernetzung auch im Kontext des Bundesgesetztes über die Fischerei nochmals zu unterstreichen.

Einige Teilnehmende wollen Abs. 1 breiter fassen. So beantragen BSLA und a+, dass zur Ausscheidung von Biotopen regionaler und lokaler Bedeutung auch national prioritäre Lebensräume und gefährdete Arten berücksichtigt werden. GL, LU, ZH verlangen, dass auch schutzwürdigen Lebensräume in Abs. 1 integriert sowie die Vernetzung der Biotope regionaler und lokaler Bedeutung explizit angesprochen werden.

52Parteien: glp, GPS, SPS. Umwelt: Al-In, Aps, AV, CIPRA, Trägerverein Biodiversitätsinitiative, GP, MWS, NBW, NFS,

NSP, NSVE, NVBDN, NVR, PBW, PN Sektionen (BL, FR, GE, GL, JU, VD, ZG), PUSCH, SL-FP, SVS, SVU, VSA, WWF.

Land- / Forstwirtschaft: SBH, VKMB. Jagd / Fischerei: JS, SFV-FSP. Kultur: FFW_HN, SHS, SZH. Wissenschaft:

FiBL. Andere: CaF, ZT.

53 Kantonale Konferenzen: BPUK und weitere. Umwelt: Al-In, AV, CIPRA, GP, MWS, NFS, PUSCH, SL-FP, SVS, Trägerverein Biodiversitätsinitiative. Land- / Forstwirtschaft: SBH. Jagd / Fischerei: JS, SFV-FSP. Kultur: SHS, SZH. Andere: CaF 21/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774