Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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Im Sinne der Aufgabenverteilung beantragt NW, dass Abs. 1 dahingehend einzuführen ist, dass der Kanton die regionalen Gebiete erlässt, die Gemeinden erlassen die lokalen Gebiete.

Verschiedene Organisationen insbesondere aus den Bereichen Wirtschaft sowie Sport / Erholung / Gesundheit verlangen eine Konkretisierung von Abs. 1. So sollen die Kantone die Ziele der Energiestrategie des Bundes berücksichtigen54 oder weitere Akteure in die Bezeichnung der Biotope regionaler und lokaler Bedeutung einbeziehen (Gemeinden und Branchen55; Bevölkerung und Akteure des Sports56). Organisationen der Wirtschaft verlangen,

dass die Nutzungsansprüche für die zu bezeichnenden Flächen sowie die Sachpläne des Bundes berücksichtigt werden.57

Streichungsantrag

Eine Mehrheit der Teilnehmenden aus dem Energiebereich verlangt, Abs. 1 zweiter Satz (Auftrag zur Vernetzung und dem Erhaltung von Arten) zu streichen.58 Sie argumentieren, dass Bund und Kantone die weiteren Interessen von nationaler Bedeutung (namentlich die Energiestrategie 2050) als mindestens gleichwertig zu beachten haben.

Art. 18b Abs. 2

VWS beantragt, als Ergänzung von Abs. 2 Massnahmen zum Schutz und dem Unterhalt der Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung auf Gesetzesebene einzuführen.

Organisationen aus dem Sport, Erholungs- und Gesundheitsbereich monieren, dass es an gesamtschweizerischen Informationsplattformen fehlt, auf welchen sich die Bevölkerung über sämtliche nationalen, regionalen und lokalen Schutzgebiete und -bestimmungen informieren kann. Diese Organisationen fordern deshalb, dass die Kantone stärker in die Pflicht genommen werden, die geltenden Regelungen zielgruppengerecht zu kommunizieren.59

NE beantragt, Abs. 2 zu streichen, da er die Aufgabenteilung Bund-Kantone nicht respektiert.

Art. 18b Abs. 3

Art. 18b Absatz 3 wird mehrheitlich kritisch aufgenommen oder zur Streichung empfohlen.

Einige Kantone, die kantonalen Konferenzen, Gemeinden, Die Mitte sowie verschiedene Organisationen, verlangen die Streichung von Abs. 3.60 Sie argumentieren insbesondere, dass für den Natur- und Heimatschutz die Kantone zuständig sind. Somit sollen die Kantone nicht verpflichtet werden, Biotope von regionaler oder lokaler Bedeutung zu bezeichnen und formell unter Schutz zu stellen. Zudem soll der Bund den Kantonen nicht einen Mindestumfang an Biotopen von regionaler und lokaler Bedeutung vorschreiben oder die massgebenden Kriterien zur dieser Biotopen erlassen.

AG, BE, BL, FR, LU, NW, SO, TG, ZH unterstreichen, dass die Festlegung von Aufgaben zur Erarbeitung der ökologischen Infrastruktur in Art.18b sachfremd ist. Sie seien im neuen Art. 18bis «Ökologische Infrastruktur» festzulegen.

54 Eidgenössische Kommissionen und Räte: ElCom. Energie: ReP, SWG, VSE

55 Wirtschaft: arv, cemsuisse, FKB, ZS

56 Sport / Erholung / Gesundheit: Swiss Olympic Dachverband und Fachverband Swiss Athletics, PBS, PS, SAC, SC, SHV, SS, SWS

57 Wirtschaft: economiesuisse, SAGV, SBV, SI, SM, ZRH

58 Energie: AEE, Alpiq, Axpo, BKW, CKW, EKW, EWZ, KHR, KwO, KwZ, ReP, RG, SAK, SN, SSH, SWV

59 Sport / Erholung / Gesundheit: Swiss Olympic Dachverband und Fachverband Swiss Athletics, PBS, PS, SAC, SC, SHV, SS, SWS

60 Kantone: AG, AI, BE, BL, GL, LU, NW, SO, TI, VS. Kantonale Konferenzen: BPUK und weitere, LDK. Parteien: Die Mitte. Gemeinden / Städte / Berggebiete: NOB. Wirtschaft: CP, economiesuisse, SAGV, SBS, SBV, SI, SM, ZRH, ZS. Energie: Alpiq, Axpo, BKW, CKW, EKW, EWZ, KHR, KwO, KwZ, ReP, ReP, RG, SAK, SAK, SN, SSH, SWV, VSE. Land- / Forstwirtschaft: SAV. Raumplanung: BSLA. Andere: AGB, HEV, SAB, USPI 22/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774