Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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Weitere Anträge
GR verlangt in einer Ergänzung von Abs. 3, dass der Bundesrat den Umfang an regionalen und lokalen Biotopen, die der Vernetzung nationaler Biotope dienen, im Einvernehmen mit den Kantonen festlegt. Auch Organisationen der Wirtschaft fordern, dass nicht der Bundesrat, sondern die Kantone festlegen, in welchem Umfang sie Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung bezeichnen müssen.61 Zugleich verlangen diese Teilnehmenden, dass sich die Kantone dazu mit den Gemeinden und Branchen koordinieren.
4.1.8 Art. 18bbis Ökologischer Ausgleich
Art. 18bbis wurde kontrovers aufgenommen. Breit mitgetragen wird die Stossrichtung, die Siedlungsnatur stärker zu fördern. Entsprechend stimmen auch der Städteverband, einzelne Kantone, die Wissenschaft sowie regionale und landwirtschaftliche Verbände (z.B. SAB) zu, während die Mehrheit der Kantone und die Umweltkreise die heutigen Regelungen als ausreichend erachten.
13 Kantone sowie die BPUK und weitere führen an, dass die Planung der ökologischen Infrastruktur eine weitere Planung unnötig macht, die sich mit dem Umfang des ökologischen Ausgleichs befasst.62 Ohnehin können verursacherbedingte Ausgleichsmassnahmen nicht vorgängig geplant werden, sollen sich aber auf eine solide Grundlage (ökologische Infrastruktur) abstützen können. Mit der vorgeschlagenen Einführung von Art. 18bbis Abs. 3 würde ausserdem eine nicht sachgerechte Vermischung von ökologischer Infrastruktur und ökologischem Ausgleich stattfinden. Eventualiter kommt aus den Reihen der Kantone63 die Forderung, die beiden Stossrichtungen des ökologischen Ausgleichs bei der Formulierung des Art. 18bbis zum Ausdruck zu bringen: a. eine verursacherbedingte Komponente, b. eine für die öffentliche Hand verpflichtende Komponente zur Biodiversitätsförderung innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebietes.
Teilnehmende aus Politik, Umwelt, Land- / Forstwirtschaft, Jagd / Fischerei, Kultur, Wissenschaft und andere verlangen die Streichung von Art. 18bbis, schlagen jedoch vor, alternativ ein Impulsprogramm zur Stärkung der Biodiversität in Siedlungen und Agglomerationen aufzubauen.64 Demnach soll die Biodiversität auf Basis des bisherigen Art. 18b Abs. 2 und mit einem Impulsprogramm des Bundes zusammen mit den Kantonen gefördert werden.
Sollte Art. 18bbis in der Vorlage verbleiben, haben nebst den Kantonen weitere kritische Teilnehmende verlangt, dass zumindest Abs. 365 oder Abs. 466 respektive beide Absätze67 gestrichen werden.
Die Teilnehmenden unterschiedlichster Bereiche verlangen im Rahmen des ökologischen Ausgleichs die Berücksichtigung ihrer (sektor-)spezifischen Interessen gegenüber: der Siedlungsentwicklung nach innen68; der Wirtschaft, den Grundeigentümern sowie der Bevölkerung allgemein69; der rohstofflichen Nutzung70; Erholung, Bewegung, Sport71; der Kanton BE wünscht die Berücksichtigung der Bodenstrategie des Bundes.
61Wirtschaft: arv, cemsuisse, FKB, SGV, ZS
62Kantone: AG, AR, BE, BS, FR, GE, LU, NE, SO, TG, UR, ZG, ZH. Kantonale Konferenzen: BPUK und weitere
63Kantone: AG, AR, BE, FR, LU, SO, TG, ZH. Kantonale Konferenzen: BPUK und weitere
64Parteien: EVP, SPS. Umwelt: Al-In, Aps, CIPRA, GP, MWS, NBW, NFS, NSVE, NVBDN, NVR, PBW, PN Sektionen (BL,
FR, GE, GL, JU, VD, ZG), PUSCH, SL-FP, SVS, Trägerverein Biodiversitätsinitiative. Land- / Forstwirtschaft: SBH,
VKMB. Jagd / Fischerei: JS, SFV-FSP. Kultur: SHS, SZH. Wissenschaft: FiBL. Andere: ZT.
65Kantone: NE, SH. Gemeinden / Städte / Berggebiete: NOB. Wirtschaft: economiesuisse, SAGV, SBS, SBV, SI, SM.
Land / Forstwirtschaft: SAV. Andere: AGB, HEV, SAB, SVIT.
66 Parteien: glp. Umwelt: VWS
67 Kantone: AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, NW, SO, ZH. Kantonale Konferenzen: BPUK und weitere. Kultur: FFW_HN. Wirtschaft: ZRH. Energie: Alpiq, Axpo, BKW, CKW, EKW, EWZ, KHR, KwO, KwZ, ReP, RG, SAK, SN, SSH, SWV, VSE.
68 Wirtschaft: economiesuisse, SAGV, SBV, SI, SM. Raumplanung: ES. Andere: HEV, SVV, VIS
69 Wirtschaft: AIHK, CP, HKBB, SBS. Andere: SVIT
70 Wirtschaft: cemsuisse, FKB, ZS
71 Sport / Erholung / Gesundheit: Aero, Swiss Olympic Dachverband und Fachverband Swiss Athletics, PBS, PS, SAC, SC, SHV, SS, SWS. 23/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774