Erläuternder Bericht EnFV

Vernehmlassung 2021/53: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2022 · 7 Seiten

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Erläuternder Bericht zur

Revision der Energieförderungsverordnung

(EnFV, SR 730.03)

6. Erläuterungen zu den Anhängen

Anhang 2.3 Ziff. 1.1

Aufgrund der geplanten Anpassung der VVEA wird der ENE von 0.65 auf 0.9 angehoben.

Anhang 2.3 Ziff. 3.1

Holzkraftwerke müssen ab der Inbetriebnahme der Anlage die energetischen Mindestanforderungen erreichen. Allerdings kann es vorkommen, dass die energetischen Mindestanforderungen im Zeitpunkt der Inbetriebnahme aufgrund der gleichzeitigen Errichtung oder Kapazitätserweiterung des geforderten Wärmeabsatzes nicht erfüllt werden können. Daher ist anhand der eingereichten Unterlagen aufzuzeigen, wie und wann die Anforderungen erreicht werden können. Die Erfüllung der Anforderungen wird durch das BFE kontrolliert.