Erläuternder Bericht EnFV
Vernehmlassung 2021/53: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2022 · 7 Seiten
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Erläuternder Bericht zur
Revision der Energieförderungsverordnung
(EnFV, SR 730.03)
1. Grundzüge der Vorlage
1.1 Anpassung der Vergütungssätze der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen
Die Sätze der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen legt der Bundesrat in der Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (EnFV; SR 730.03) fest. Gemäss Artikel 25 Absatz 1 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) darf die Einmalvergütung nicht mehr als 30 Prozent der massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen betragen. Das BFE prüft die Sätze darum regelmässig. Sie sollen zum 1. April 2022 wie folgt angepasst werden:
‒ Der Grundbeitrag soll für angebaute und freistehende Anlagen für alle Anlagengrössen von aktu-
ell 700 Franken auf 350 Franken sinken.
‒ Für angebaute und freistehende Anlagen soll der Leistungsbeitrag ab 100 kW um 20 Franken auf
270 Franken pro kW gesenkt werden.
‒ Die Anpassung der Tarife für integrierte Anlagen, die für Anlagen bis unter 100 kW zur Verfügung
stehen, folgt derjenigen für angebaute, so dass die zusätzliche Förderung der Integration weiterhin 10 Prozent beträgt. Somit soll der Grundbeitrag für integrierte Anlagen aller Anlagengrössen von aktuell 770 Franken auf 385 Franken sinken.
Mit der Absenkung des Grundbeitrags soll ein Anreiz gesetzt werden, grössere Anlagen zu bauen und möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung auszunutzen: Durch die Absenkung des Grundbeitrags sinkt die Gesamtvergütung für kleinere und somit teurere Anlagen im Verhältnis stärker als für grössere Anlagen. Damit wird der Betrieb grösserer Anlagen im Vergleich zu demjenigen kleinerer Anlagen finanziell attraktiver. Mit der Absenkung des Leistungsbeitrags ab 100 kW wird sichergestellt, dass die Einmalvergütung weiterhin höchstens 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen beträgt. Mit den Absenkungen können bei einem jährlichen Zubau von etwa 20'000 Anlagen 12 Millionen Franken an Fördergeldern pro Jahr gespart werden. Mit den frei werdenden Mitteln können zusätzliche Anlagen gefördert werden, was sich positiv auf den Abbau der Warteliste auswirkt.
2019 hat das BFE die Studie «Winterstrom Schweiz: Was kann die heimische Photovoltaik beitragen?»1 in Auftrag gegeben. Aus der Studie hat sich ergeben, dass die gut ausgerichteten Fassaden des Schweizer Gebäudeparks ein jährliches Produktionspotenzial von 17 TWh aufweisen, was einem Viertel des gesamten Photovoltaik-Potenzials im Gebäudebereich entspricht. Fassadenanlagen werden aber bis heute nur in Einzelfällen realisiert. Sie weisen gegenüber auf Dächern montierten Anlagen eine niedrigere Jahresproduktion auf und sind teurer. Trotz der niedrigeren Jahresproduktion und der höheren Kosten machen spezielle Anreize für Fassadenanlagen dennoch Sinn. Insbesondere,
weil der Ertrag im Winterhalbjahr pro kW installierter Leistung deutlich höher liegt als bei Photovoltaikanlagen auf Flachdächern. Die Anreize für Fassadenanlagen würden zudem helfen, dieses bisher kaum genutzte zusätzliche Potenzial zu erschliessen. In welcher Form die zusätzliche Förderung erfolgen soll, ist noch Gegenstand von Abklärungen. Denkbar wäre beispielsweise ein zusätzlicher Einmalvergütungsbeitrag in Form eines Bonus für Fassadenanlagen , der nicht unbedingt die gesamten Mehrkosten deckt, aber das Bewusstsein für den erhöhten Winterstromertrag von Fassadenanlagen stärkt.
1 «Studie Winterstrom Schweiz» Was kann die heimische Photovoltaik beitragen? Schlussbericht, 25. Januar 2021, Basler & Hofmann AG, EnergieSchweiz, https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/9825