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Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 87 Seiten
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a. Daten, die sie betreffen;
b. Daten zu Tierhaltungen:
1. bei landwirtschaftlichen Tierhaltungen nach Artikel 11 LBV26: die Gebietszugehörigkeit.
2. bei Tierhaltungen mit Tieren der Rindergattung, Büffeln oder Bisons: den BVD-Status.
3. bei Tierhaltungen mit Tieren der Schafgattung: den Moderhinkestatus.
c. Daten zu einzelnen Tieren:
1. Tiergeschichte,
2. Tierdetail,
3. bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons: den Status in Bezug auf die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD-Status), den Tiergeschichtenstatus und das Geburtsdatum,
4. bei Equiden: den Verwendungszweck nach Artikel 15 TAMV27,
5. bei Tieren der Schaf- und Ziegengattung: den Tiergeschichtenstatus und das Geburtsdatum,
6. bei Tieren der Schafgattung: den Moderhinkestatus.
2Die TVD-Nummer der Tierhaltung dient als Schlüssel für die Einsichtnahme in die Daten nach Absatz 1 Buchstabe b. Die Identifikationsnummer des Tiers oder die Mikrochipnummer des Tiers dienen als Schlüssel für die Einsichtnahme in die übrigen Daten nach Absatz 1 Buchstabe c. Die Anwenderin oder der Anwender beschafft die Schlüssel selber.
Art. 32 Amtsstellen sowie beigezogene Firmen, Organisationen und
Kontrollorgane
1Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben die nachfolgenden Stellen wie folgt Zugriff auf die Daten nach den Artikeln 15–20 sowie auf die Daten, die gestützt auf die Gesuche nach Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung vom 10. November 200428 über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten:
a. Das BLW kann die Daten bearbeiten.
b. Die Bundesämter für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, für Statistik, für wirtschaftliche Landesversorgung, das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen, die Eidgenössische Zollverwaltung und das Schweizerische Heilmittelinstitut können in die Daten der TVD Einsicht nehmen und diese verwenden.
c. Die zuständigen kantonalen Stellen sowie die von ihnen oder vom Bund beigezogenen Firmen, Organisationen und Kontrollorgane können in die Daten der TVD Einsicht nehmen und diese verwenden.
26SR 910.91
27 SR 812.212.27
28 SR 916.407