Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten

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Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft

Die Kürzungen betreffend nicht vorschriftsgemässer Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren nationaler Bedeutung umfasst die dazugehörigen Pufferzonen gemäss NHG. Dies wird präzisiert.

2.4 Ergebnisse der Vernehmlassung

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2.5 Auswirkungen

2.5.1 Bund

Der Bezug der massgebenden Tierbestände für Tiere der Schaf- und Ziegengattung ab der TVD und die Einführung neuer Codes für Hanfkulturen hat eine Anpassung des Agrarinformationssystems AGIS und des Beitragsberechnungsservice BBS zur Folge. Die Anpassungen erfolgen innerhalb der üblichen jährlichen Wartung.

Hinsichtlich der Tierwohlbestimmungen sind keine wesentlichen Änderungen für den Bund zu erwarten. Die in Artikel 76a erwähnten Bewilligungen können mit dem bestehenden Personal abgedeckt werden.

Insgesamt nimmt die Summe der Kürzungen von Direktzahlungen zu. Weil diese Kürzungen aber im Direktzahlungskredit verbleiben, werden insgesamt nicht weniger Direktzahlungen ausgerichtet.

Die Ausrichtung der Direktzahlungen für Hanf erfolgt im Rahmen der bestehenden budgetierten Mittel und führt zu keinen Mehrausgaben.

2.5.2 Kantone

Für die Kantone bedeutet die differenzierte Erfassung und Kontrolle der verschiedenen Hanfnutzungen einen Mehraufwand. Die technischen Systeme bei Bund und Kantonen müssen zudem aufgrund der neuen Kulturen-Codes angepasst werden.

Mit dem Bezug der massgebenden Tierbestände für Tiere der Schaf- und Ziegengattung ab der TVD müssen die kantonalen Informatiksysteme entsprechend angepasst werden. Der Aufwand kann als gering eingeschätzt werden, da der analoge Datenbezug bereits für die Tiere der Rinder- und Pferdegattung implementiert ist.

Für die Neufestsetzung des Normalbesatzes für die Schafalpen entsteht ein einmaliger administrativer Aufwand für Kantone mit Schafalpen. Die Neuberechnung soll automatisiert auf Basis der Schafdaten der TVD der Jahre 2021 und 2022 erfolgen. Dazu ist eine separate Datenlieferung vorgesehen.

Die angepassten Regelungen bei den Hochstamm-Feldobstbäumen bedeuten eine grössere Klarheit für den Vollzug der Biodiversitätsbeiträge.

Die Kantone müssen aufgrund der neuen Kürzungsbestimmungen die Wiederholungsfälle höher kürzen als bisher. Der administrative Aufwand bleibt gleich. Die Präzisierung beim Vollzug der Kürzungen von Direktzahlungen hat keine Auswirkung, da dies der bisherigen Praxis entspricht.

2.5.3 Volkswirtschaft

Für die Landwirtschaftsbetriebe kann die Produktion von Hanf zur Nutzung der Hanfnüsse eine wirtschaftliche Perspektive geben. Zurzeit sind es ca. 200 Betriebe, die 200-300 ha Hanf anbauen.

Mit dem Bezug der massgebenden Tierbestände für Tiere der Schaf- und Ziegengattung ab der TVD entfällt der Aufwand der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter für die bisherige Selbstdeklaration. Die administrative Belastung sinkt. Betroffen sind rund 8'000 Betriebe mit Schafen und 6'000 Betriebe mit Ziegen.