Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/83: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) sowie zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 11 Seiten

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Die KKJPD steht der Vorlage 2 kritisch gegenüber. Sie weist darauf hin, dass die Änderung des AIG keinen direkten Zusammenhang mit den beiden Schengen-Weiterentwicklungen aufweise. Neue Datenabfragerechte müssten mit den Strafverfolgungskompetenzen des BAZG im BAZG-VG koordiniert sein. Der Vorstand der KKJPD habe in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2020 zum Vorentwurf für ein neues BAZG-Vollzugsaufgabengesetz bereits betont, dass polizeiliche Aufgaben in der Kompetenz der Kantone lägen, sofern sie nicht explizit dem Bund zugeordnet seien, und dass die verfassungsrechtliche Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen auf jeden Fall zu beachten sei. Vor diesem Hintergrund habe die KKJPD damals angeregt, die Formulierung im Zweckartikel des Vorentwurfs BAZG-VG zu überprüfen und die Aufgaben des BAZG im Gesetz präzise zu umschreiben. Deshalb erachte es die KKJPD als unglücklich, wenn dem BAZG nun im Rahmen einer Revision des AIG neue Rechte für Datenabfragen in den Systemen ESP, EES, ETIAS und C-VIS zugestanden würden, bevor die Kompetenzen des BAZG im Bereich der Strafverfolgung im BAZG-Vollzugsaufgabengesetz präzise festgelegt seien. Es sei aufgrund der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zu verhindern, dass das BAZG zu einer eigentlichen Strafverfolgungsbehörde ausgebaut werde.