Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/83: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) sowie zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 11 Seiten
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Grundrechte
DJS und sosf lehnen die gesamte Vorlage ab. Es bestehe eine eminente Gefahr für die freie Ausübung demokratischer Grundrechte und es werde ein Machtmonopol für die Exekutive geschaffen, wenn alle personenbezogenen Daten, auch Fotos und Tonaufnahmen, für die sich die Geheimdienste, die Polizeien, die Strafverfolgung und Strafjustiz sowie die Grenz- und Asylbehörden interessierten, für immer gespeichert würden und so für sie jederzeit und wechselseitig «interoperabel» abrufbar seien. Dadurch würden diese Daten zur Grundlage für behördliche Entscheide über Aufenthalt und Beendigung des Aufenthalts im gesamten Schengen-Raum werden. DJS und sosf lehnen insbesondere ab, dass schon sechsjährige Kinder daktyloskopiert werden sollen und dass alle Drittstaatsangehörigen, auch solche, die sich länger im Schengen-Raum aufhalten wollen, registriert und überprüft werden sollen.
AsyLex weist darauf hin, dass ein Massenüberwachungstool geschaffen werde, das Drittstaatsangehörige schwerwiegend diskriminiere. Ebenfalls gefährde die Änderung Grund- und Menschenrechte, da das System neu auch für rasche Rückführungen verwendet werden solle.
Ausführungen zu den Änderungen des AIG
Grenzübertritt und Grenzkontrollen (Art. 7 Abs. 3 AIG)
Nach Ansicht von GE sollte sichergestellt werden, dass in den vom BAZG erlassenen Einreiseverboten die Rechtsmittel und insbesondere die Behörde, bei der die Beschwerde einzureichen sei, korrekt angegeben werden. Der Kanton habe in der Vergangenheit Probleme gehabt mit Wegweisungsverfügungen des BAZG, in denen die zuständige Beschwerdeinstanz nicht erwähnt worden sei. Dadurch, dass sich mehrere Gerichte für unzuständig erklärt hätten, bevor der Fall entschieden wurde, hätten die zuständigen kantonalen Stellen viel Zeit verloren.
Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) (Art. 68a Abs. 2 AIG)
GE fordert, dass diejenige Behörde, die das Einreiseverbot oder die strafrechtliche Landesverweisung ausspreche, auch die Ausschreibung im SIS vornehme.
Datenübermittlung von ORBIS an das ZEMIS (Art. 109cbisAIG)
GE unterstützt die Reform des VIS, da sie die Identifizierung von Personen ohne Identitätsdokument und die Aufdeckung von Missbrauch durch die Verwendung von Mehrfachidentitäten erleichtern werde. Der Kanton erachtet es als wichtig, dass die kantonalen Behörden ermächtigt werden, die im VIS erfassten biometrischen Daten für Rückführungszwecke zu verwenden.
Ein Mitglied der VKM begrüsst es, dass künftig die im ORBIS erfassten Daten ans ZEMIS übermittelt werden, da so doppelte Erfassungen der biometrischen Daten vermieden würden. Ein anderes Mitglied der VKM merkt darüber hinaus an, dass die umgekehrte Nutzung ebenfalls möglich sein sollte. Dies würde einerseits die Ausstellung von Rückreisevisa erleichtern, andererseits könnte der RRV-Prozess beispielsweise auch über den Postweg erfolgen.
2.4 Ergebnisse zur Änderung des AIG
BS, GE, JU, NW, SO, TI, UR und die FDP begrüssen explizit die Änderung des AIG. GE weist zudem darauf hin, dass die Zugriffe zu keiner Erweiterung der Kompetenzen des BAZG führen würden. SO erachtet die Gewährung des Zugangs zu den spezifischen Systemen als eine logische Konsequenz, damit das BAZG seine bisherigen Aufgaben weiterhin in vollem Umfang wahrnehmen kann.
Nach Ansicht einiger Mitglieder der VKM spricht nichts gegen die neuen Zugriffsrechte des BAZG. Dennoch müsse mittels aufsichtsrechtlicher und organisatorischer Instrumente sichergestellt werden, dass das BAZG seine Abfragemöglichkeiten gesetzeskonform und ausschliesslich zur Erfüllung ihrer originären Aufgaben als Grenzkontroll- oder Strafverfolgungsorgan nutze.