Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/83: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) sowie zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 11 Seiten

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Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren.

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Eine Liste der Teilnehmer, die geantwortet haben, findet sich in Ziffer 3. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.4

2.2 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b und c des Vernehmlassungsgesetzes (VlG)5 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt.

Zur Vorlage sind 44 Stellungnahmen eingegangen. Insgesamt haben sich 26 Kantone, zwei politische Parteien (FDP und SP), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), der Schweizerische Städteverband (SSV), der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), das Bundesgericht (BGer) und das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sowie elf weitere interessierte Kreise schriftlich geäussert. Davon haben drei Kantone (GR, OW, SZ und ZH) sowie sieben Vernehmlassungsteilnehmende ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (BGer, BVGer, Flughafen Zürich, Konferenz der kantonalen, kommunalen und regionalen Integrationsdelegierten, SAV, SGV und SSV).

AG, AI, AR, BL, BS, GL, LU, NW, SG, SH, TG, UR, VD, ZG und die KKPKS begrüssen die

Vorlage und die damit notwendigen Gesetzesänderungen. Sie haben keine weiteren Anmerkungen anzubringen.

BE, FR, GE, JU, NE, SO, TI, VS, die FDP, die SP, das Centre Patronal, yes, der Flughafen

Genf und die VKM begrüssen die Vorlage grundsätzlich und haben einige Bemerkungen.

Die KKJPD steht der Vorlage 2 kritisch gegenüber und unterstützt diese nur bedingt. Die Vorlage 1 hingegen begrüsst sie vollumfänglich.

AsyLex, DJS und sosf lehnen die Reform des VIS ab.

2.3 Ergebnisse zu VIS

Nutzen von VIS und Verbesserung der inneren Sicherheit

BL weist darauf hin, dass die Reform des Visa-Informationssystems vornehmlich technischer Art sei und dazu beitrage, die Sicherheit des Schengen-Raums und an den Aussengrenzen zu verbessern. VS merkt an, dass die europäischen Anforderungen, die die Abnahme von Fingerabdrücken ab sechs Jahren vorschreiben, eine Änderung der Bundesgesetzgebung über die Schweizer Identitätsdokumente und insbesondere die Pässe erfordern würden.

Gemäss GE führt die Reform des VIS zu einem vereinfachten Grenzschutz an den Aussengrenzen. NE merkt an, dass die Anwendung dieser beiden Verordnungen Erleichterungen bei der Überprüfung und den Verfahren mit sich bringen, die innere Sicherheit erhöhen und den Kampf gegen den Terrorismus erleichtern werde.

AsyLex hingegen lehnt die Vorlage ab. Ihrer Ansicht nach würde die vorliegende Änderung der VIS-Verordnung deren Anwendungsbereich und Zweck in unverhältnismässiger Weise erweitern. Zudem sei der genaue Zweck bzw. Nutzen des Systems hinsichtlich der Rückkehr von Personen, welche die Voraussetzungen für die Einreise bzw. den Aufenthalt im Schengen-Raum nicht erfüllen, nicht ersichtlich und werde weder in der Verordnung noch im erläuternden Bericht näher ausgeführt.

4Abrufbar unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2021 > EJPD

5 SR 172.061