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Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 12 Seiten

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Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs «%ASFF_YYYY_ID» zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen

(EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke von ETIAS. BB

Anhang (Art. 2)

Änderung anderer Erlasse

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 20056

Art. 5 Abs. 1 Bst. abis Fussnote7

1 Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz einreisen wollen:

abis. müssen, sofern erforderlich, über ein Visum oder über eine Reisegenehmigung nach der Verordnung (EU) 2018/12408 (ETIAS-Reisegenehmigung) verfügen;

Art. 68a Abs. 2 Fussnote9

2 Daten von Drittstaatsangehörigen, gegen die Einreiseverbote nach den Artikeln 67 und 68 Absatz 3 sowie eine Landesverweisung erlassen wurden, werden durch die zuständige Behörde in das SIS eingetragen, sofern die Voraussetzungen der Verordnung (EU) 2018/186110 erfüllt sind.

Art. 68e Abs. 2 Fussnote11

2 Das SEM kann diese Daten und Informationen an einen Drittstaat übermitteln, wenn in Bezug auf die Rückkehr einer Person aus einem Drittstaat, die sich illegal in der Schweiz aufhält, diese identifiziert oder für diese ein Reisedokument oder Ausweispapier ausgestellt werden soll, sofern der ausschreibende Staat sein Einverständnis

6 SR 142.20

7BBl 2020 7911

8Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

12. September 2018 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/ 2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226,

ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2021/1152,

ABl. L 249 vom 14.7.2021, S. 15.

9BBl 2020 10033

10Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. No-

vember 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006, ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 14; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2021/1152, ABl. L 249 vom 14.7.2021, S. 15.

11BBl 2020 10033