Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 83 Seiten
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Erläuternder Bericht
Art. 16a Abs. 1 Fussnote
Artikel 16a wurde im Rahmen der Übernahme und Umsetzung der Interoperabilitätsverordnungen eingefügt. Da auch das SIS an den gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten (sBMS) angeschlossen wird, wurde entsprechend zu Artikel 110 AIG eine gleichlautende Bestimmung auch im BPI in Artikel 16a eingefügt.80
Da die beiden IOP-Verordnungen «Grenze» und «Polizei» durch die beiden ETIAS-Änderungsverordnungen angepasst werden, sind beide Fussnoten anzupassen.
Art. 17 Abs. 4 Bst. n
Im Rahmen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) wurde Artikel 17 angepasst.81 Gegen die Vorlage wurde ein Referendum ergriffen. Die Vorlage wurde am 13. Juni 2021 durch das Volk angenommen. Die vorliegende Änderung berücksichtigt diese Revision bereits.
Damit die NES ihre Aufgaben wahrnehmen kann, sollen ihr die von fedpol bearbeiteten Informationen im Bereich der Terrorismusbekämpfung in einem verhältnismässigen Umfang zur Verfügung stehen. Dafür soll der NES ein Online-Zugriff auf den Nationalen Polizeiindex nach Artikel 17 BPI gewährt werden (siehe dazu ausführlich Ziff. 5.4.2).
Dieses Informationssystem ermöglicht es, mit nur einer Abfrage in Erfahrung zu bringen, ob eine Person bei einer kantonalen Polizeibehörde, bei fedpol oder bei ausländischen Polizeibehörden – etwa im Zuge des Austauschs polizeilicher Daten mit Interpol – aktenkundig ist. Das Ergebnis der Anfrage ist auf die Identität der Person, die zuständige Behörde, das Eintragungsdatum, den Eintragungsgrund und das Informationssystem, aus dem die Daten stammen, beschränkt (Art. 17 Abs. 3 BPI). Entsprechend ist in Absatz 4 ein neuer Buchstabe n einzufügen.
Umfassendere Auskünfte erhält die NES von fedpol auf dem ordentlichen Weg der Amtshilfe. Auf Verordnungsstufe sollen die im SEM mit Sicherheitsfragen betrauten Dienststellen transparent ausgewiesen und deren Zugriffsberechtigungen festgelegt werden.
80 BBl 2021 674
81 BBl 2020 7741