Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 83 Seiten

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Ferner ist Artikel 108a Absätze 1 und 3 mit der vorliegenden Vorlage zu koordinieren, da beide Vorlagen aufgrund der Inbetriebnahme des ETIAS gleichzeitig in Kraft gesetzt werden. Somit ist bei der Inkraftsetzung die Fassung der neuen Absätze dieser Vorlage zu berücksichtigen.

7.3 Koordination mit der SIS-Vorlage

Der Bundesbeschluss zum SIS92 wurde am 18. Dezember 2020 vom Parlament genehmigt.

Die Änderungen des AIG und des BPI durch die vorliegenden ETIAS-Änderungsverordnungen beziehen sich auf die Bestimmungen des AIG und des BPI, die durch den verabschiedeten Bundesbeschluss zum SIS angepasst wurden, da diese endgültig feststehen.

Der Bundesbeschluss zu den ETIAS-Änderungsverordnungen übernimmt den vom Parlament genehmigten Inhalt des Bundesbeschlusses zum SIS und fügt die für die ETIAS-Änderungsverordnungen erforderlichen Ergänzungen hinzu.

Sollte der Bundesbeschluss SIS gleichzeitig mit dem Bundesbeschluss zu den ETIAS-Änderungsverordnungen in Kraft treten, sollten daher die Bestimmungen in der Fassung ETIAS-Änderungsverordnungen (und nicht diejenigen in der Fassung SIS) gelten.

Die Fussnoten von Artikel 68a Absatz 2 AIG und von Artikel 68e Absatz 2 AIG in der Fassung der SIS-Vorlage müssen angepasst werden, da die Verordnungen (EU) 2018/1861 und 2018/1860 durch die ETIAS-Änderungsverordnungen angepasst werden.

7.4 Koordination mit der IOP-Vorlage

Der Bundesbeschluss zur Interoperabilität93 wurde am 19. März 2021 vom Parlament genehmigt.

Die Änderung des AIG und des BPI durch die vorliegenden ETIAS-Änderungsverordnungen beziehen sich auf die Bestimmungen des AIG und des BPI, die durch den verabschiedeten Bundesbeschluss zur Interoperabilität angepasst wurden, da diese endgültig feststehen.

92 Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands), BBl 2020 10033.

93 Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands), BBl 2021 674.