Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/86: Zweites Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 10 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-041.4-2/11/2/3/10
3.4 Massnahmen im Schienengüterverkehr
Um die im schweizerischen Binnen-, Import- und Exportverkehr tätigen Schienengüterverkehrsunternehmen im Jahr 2021 zu unterstützen, wird dem Parlament ein Nachtragskredit in Höhe von 25 Millionen Franken beantragt.
Für die Unterstützung der Schienengüterverkehrsunternehmen im Jahr 2021 ist keine Änderung der Rechtsgrundlage erforderlich.
Keine Ausschüttung von Dividenden für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (Art. 9a Abs. 2 GüTG)
Ja Ja, aber Nein, Nein Keine / Enthaltung
aber
Kantone und KöV AG, AI, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, ZG AR, GE, OW, SZ, VD, VS
NW, SH, SG, SO, TG, TI, UR, ZH, KöV
Parteien Mitte, FDP SP SVP
Dachverbände Ge- SSV, SAB, SGV
meinden, Städte
und Berggebiete
Dachverbände Travail.Suisse SGB economiesuisse
Wirtschaft
Transportunterneh- SBB BLS
men und weitere
Organisationen transfair, Hauptstadtregion Schweiz, VCS LITRA, RAlpin, VAP, STV, SBS
SEV, VöV, Hupac
Die Kantone begrüssen den Nachtragskredit von 25 Millionen Franken zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs im Jahr 2021 weitgehend.
Die Frage der Rollenden Landstrasse (ROLA) wurde aufgeworfen und ist Gegenstand von Anträgen, hauptsächlich von Verbänden und Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind. Für die ROLA wird ein Nachtragskredit in Höhe von 5 Millionen Franken gefordert.
Des Weiteren wird verlangt, das Verbot von Preiserhöhungen durch SBB Cargo in die Botschaft aufzunehmen.
9/10 BAV-D-033D3401/232