Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/86: Zweites Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 10 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-041.4-2/11/2/3/10

3. Auswertung der Stellungnahmen zu einzelnen Themen

3.1 Massnahmen im regionalen Personenverkehr (RPV)

Defizitdeckung im Jahr 2022 durch einen einmaligen Beitrag an die Transportunternehmen (TU), basierend auf der Jahresrechnung 2021. Der Beitrag wird anteilig durch Bund und Kantone finanziert, und zwar gemäss den heutigen Anteilen von Bund und Kantonen. Die Transportunternehmen beteiligen sich an den Kosten im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit (Art. 28 Abs. 1bis PBG).

Keine Ausschüttung von Dividenden für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (Art. 36 Abs. 2bis PBG)

Ja Ja, aber Nein, Nein Keine / Enthaltung

aber

Kantone und KöV AG, BL, BS, FR, GE, GL, JU, NE, NW, OW, SO, AI, AR, BE, GR, LU, ZG SZ

UR, VD, VS, SH, SG, TG, TI, ZH,

KöV

Parteien FDP, SP SVP Mitte

Dachverbände Ge- SSV, SAB, SGV

meinden, Städte

und Berggebiete

Dachverbände SGB, Travail.Suisse economiesuisse

Wirtschaft

Transportunterneh- SBB. BLS

men und weitere

Organisationen LITRA, SEV, transfair, VöV, VCS Hauptstadtregion RAlpin, VAP, STV, Hu-

Schweiz pac, SBS

 Ein Grossteil der Kantone, Organisationen und Verbände stimmt der Lösung der Defizitdeckung für das Jahr 2021 zu, die nach dem Modell von 2020 ausgestaltet ist. Dies vereinfacht den Antragsprozess für die Unternehmen. Die Angebotsvereinbarungen zwischen Bestellern und Unternehmen müssen nicht neuerlich ausgehandelt werden.

 Die KöV, gefolgt von einigen Kantonen, unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung der Defizitdeckung für das Jahr 2021 auf der Grundlage des Modells von 2020. Sie fordert aber zusätzlich die Aufnahme der Bedingung in das PBG, dass nur solche Defizite abgegolten werden können, die aus finanziellen Verlusten im Zusammenhang mit Covid-19 entstanden sind.

 Economiesuisse ist der Ansicht, dass eine Defizitdeckung zu falschen Anreizen führt und der Bund stattdessen auf rückzahlbare Darlehen setzen sollte. 5/10

BAV-D-033D3401/232