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Vernehmlassung 2021/86: Zweites Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 10 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-041.4-2/11/2/3/10

3.2 Massnahmen im Ortsverkehr

Für den Ortsverkehr werden keine Massnahmen vorgeschlagen, da dieser nicht Sache des Bundes ist, sondern in die Zuständigkeit der Kantone und der Gemeinden fällt. Der Bundesrat sieht keinen Grund, von der Finanzierungsregelung dieser Sparte abzuweichen.

Sollte das Parlament ungeachtet dessen die Unterstützung des Ortsverkehrs beschliessen, spricht er die folgende Empfehlung aus:

Verlängerung bis Ende 2021 der rechtlichen Grundlagen, die es dem Bund erlauben, für den Ortsverkehr Abgeltungen zum Ausgleich der Verluste infolge der Covid-19-Krise zu entrichten. Der Anteil des Bundes beträgt einen Drittel der Covid-19-bedingten finanziellen Verluste. Die Abgeltung erfolgt auf der Basis des für 2020 verabschiedeten Modells der Linienerfolgsrechnungen der Unternehmen (Art. 28 Abs. 2bis PBG).

Keine Ausschüttung von Dividenden für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (Art. 36 Abs. 2bis PBG)

Ja Ja, aber Nein, aber Nein Keine / Enthaltung

Kantone und KöV AI, OW, ZG AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, JU UR

NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZH, KöV

Parteien SVP FDP, SP Mitte

Dachverbände Ge- SSV, SGV SAB

meinden, Städte

und Berggebiete

Dachverbände economiesuisse SGB, Travail.Suisse

Wirtschaft

Transportunterneh- SBB, BLS

men und weitere

Organisationen LITRA, SEV, transfair, Hauptstadtregion RAlpin, VAP, STV, SBS, Hu-

Schweiz, VöV, VCS pac

 Diejenigen Teilnehmenden, die mit der Formulierung des Bundesrates in der Vorlage einverstanden sind, die eine Unterstützung des Ortsverkehrs dennoch erlaubt, sind in der Spalte «Nein, aber» aufgeführt.

 Diejenigen Teilnehmenden, die mehr fordern als im Vorschlag des Bundesrates vorgesehen ist, sind in der Spalte «Nein» aufgelistet. Der Kanton Jura verlangt, dass der Ortsverkehr auf der gleichen Grundlage wie der regionale Personenverkehr abgegolten wird. Die Mitte anerkennt, dass dem Ortsverkehr ebenfalls eine finanzielle Unterstützung zugutekommen muss. Die SAB verlangt, dass die Unterstützung für den Ortsverkehr ebenso auf das Jahr 2022 ausgedehnt wird, sollte es die epidemiologische Lage erfordern.

6/10 BAV-D-033D3401/232