Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 43 Seiten

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Artikel 19 Absatz 2 VMWG die Verwendung des Formulars auch für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen bei vereinbarter Staffelung vorschreibe, verletze er die Vertragsfreiheit. Die Verordnungsbestimmung erscheine bei gestaffelten Mietzinsen als bundesrechtswidrig.42

Der Vorentwurf greift damit auch die in der Praxis geäusserte Kritik an der Pflicht zur Verwendung des Formulars für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen bei vereinbarter Staffelung auf. Bestrebungen, die Formularpflicht im Bereich der gestaffelten Mietzinse aufzuheben, gab es schon früher. Bereits nach dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zu fairen Mieten» sollte für Mietzinserhöhungen bei vereinbarter Staffelung eine schriftliche Mitteilung ausreichend sein.43 Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 8. Februar 2004 abgelehnt.44 Am 12. Dezember 2008 unterbreitete der Bundesrat der Bundesversammlung die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen). Diese enthielt neben dem Vorschlag, die Index- und Vergleichsmiete einzuführen, das Erfordernis der einfachen schriftlichen Mitteilung von Mietzinserhöhungen bei gestaffelten Mietzinsen.45 Am 25. Mai 2009 entschied der Nationalrat auf die Vorlage nicht einzutreten. Der Ständerat trat am 17. Juni 2010 auf die Vorlage ein und fasste einen Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates. Dahingegen wollte der Nationalrat am 14. September 2010 erneut nicht auf die die Revision eintreten. Die Vorlage war damit gescheitert.46 In der Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen) vom 27. Mai 2015 schlug der Bundesrat eine generelle Formularpflicht für die Mitteilung des Vormietzinses beim Abschluss von Mietverträgen vor. Die einfache Schriftlichkeit bei Anpassungen von gestaffelten Mietzinsen wurde im Sinne der Ausgewogenheit der Vorlage ebenfalls vorgesehen.47 Am 8. Juni 2016, bzw. am 13. September 2016 beschlossen sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat Nichteintreten. Aus diesem Grund wurde auch diese Vorlage nicht realisiert.48

Mit dem Vorentwurf soll nun der wiederholt vorgebrachte Änderungsvorschlag umgesetzt werden. Die Verankerung der Schriftlichkeit für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen bei vereinbarter Staffelung auf Gesetzesebene hat eine Anpassung von Artikel 19 Absatz 2 VMWG zur Folge, soweit er sich auf das Formular bei gestaffelten Mietzinsen bezieht.

42 BGer 4A_124/2019 Urteil vom 1. November 2019 E. 9.

43 BBl 2002 8234, hier 8236 (Art. 269g Abs. 5 E-OR).

44 BBl 2004 2199.

45 BBl 2009 347, hier 380.

46 08.081 Geschäft des Bundesrates. OR. Miete und Pacht. 12. Dezember 2008, https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20080081 (besucht 30.07.2021).

47 BBl 2015 4087.

48 15.044 Geschäft des Bundesrates. OR. Mietrecht. 27. Mai 2015, https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150044 (besucht 30.07.2021).