Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/99: Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi) · 13 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende14 beantragen, dass der Bund im Hinblick auf die Wahlen im Herbst 2023 unterstützende Informationen (Leitfaden, Merkblätter, Kontaktstelle) zur Verfügung stellt, damit sich die politischen Parteien und Kampagnenführende vorbereiten können. Vereinzelt wird auch der Wunsch nach einer Evaluation der Offenlegungspflichten nach den Nationalratswahlen 2023 geäussert, um die Praktikabilität der Regeln und den verursachten Mehraufwand für die politischen Akteurinnen und Akteure zu untersuchen.15 Eine Vernehmlassungsteilnehmende wünscht eine allgemeine Registrierungspflicht und eine obligatorische Buchführungspflicht für alle politischen Akteurinnen und Akteure,

auch wenn sie unter der Schwelle von 50 000 Franken Kampagnen durchführen, ansonsten die Gefahr einer Scheintransparenz bestünde.16

Bezüglich der Systematik des Vorentwurfs beantragen zwei Vernehmlassungsteilnehmende17 eine Verschiebung des 2. Abschnitts (Modalitäten der Meldung) nach hinten, nach den Abschnitten über die Offenlegungspflicht der politischen Parteien und der Parteilosen sowie über die Offenlegungspflicht der Kampagnenführenden.

4 Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln

4.1 Artikel 1 (Gegenstand)

Ein Vernehmlassungsteilnehmender18 hinterfragt die Notwendigkeit dieses Artikels, da der Titel der Vorlage bereits ausreichen klar sei.

4.2 Artikel 2 (Begriffe)

Grundsätzlich wurden die Definitionen begrüsst. Bei einigen Begriffen wurden zusätzliche Präzisierungen, Änderungen oder Streichungen beantragt.

4.2.1 Buchstabe a (Einnahmen)

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende19 beantragen eine Präzisierung, wonach sowohl monetäre als auch nichtmonetäre Eigenmittel zu den Einnahmen gezählt werden sollen. Andere Vernehmlassungsteilnehmende20 wiederum beantragen die Streichung des Hinweises auf die Eigenmittel wegen fehlender gesetzlicher Grundlage. Nach Ansicht einer weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden21 sollen als Eigenmittel nur Geldflüsse gelten, die in eine Kampgange fliessen. Ein anderer Vernehmlassungsteilnehmender22 beantragt, dass Dienstleistungen und Eigenmittel nicht zu den Einnahmen gezählt werden sollen, da dies ein Angriff aufs Milizsystem bedeuten würde. Schliesslich sollen nach Auffassung einer weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden23 Einnahmen nur dann angegeben werden müssen, wenn aus den Umständen erkennbar sei, dass die Zuflüsse von Geld und Sachwerten ergangen sind, um eine politische Partei oder eine Kampagne zu unterstützen.

14 LU, VS, GPS, HotellerieSuisse, SVV.

15 LU, TI.

16 Economiesuisse.

17 Transparency, Studierende der Universität Zürich.

18 Studierende der Universität Zürich.

19 GPS, SPS, Public Eye, Transparency, Trägerverein Transparenz-Initiative.

20 Die Mitte, gpl, SVP.

21 FDP.

22 SGV.

23 SVP.