Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/99: Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi) · 13 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Vernehmlassung: Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung

Bestätigung ausreichen. Für eine weitere Vernehmlassungsteilnehmende45 macht die Pflicht zur Belegung der Eingänge keinen Sinn, da die Einnahmen bereits detailliert deklariert werden müssen.

4.5.2 Absatz 2

Nach Ansicht von drei Vernehmlassungsteilnehmenden46 sollen Abklärungen über die Urheberschaft der Zuwendung nur vorgenommen werden müssen, wenn der Empfänger Anhaltspunkte dafür hat, dass sich die unmittelbare Zuwenderin oder der unmittelbare Zuwender nicht zugleich die ursprünglich zuwendende Person ist. Der Aufwand könnte sich sonst als unverhältnismässig erweisen.

4.5.3 Absatz 3

Ein Vernehmlassungsteilnehmender47 beantragt die Streichung von Buchstabe b, wonach auch versprochene Zuwendungen offengelegt werden müssen.

4.5.4 Absatz 4

Dazu sind keine Stellungnahmen eingegangen.

4.5.5 Absatz 5

Für eine Vernehmlassungsteilnehmende48 soll die Frist erst ab Kenntnisnahme der Zuwendung zu laufen beginnen, nicht bereits ab deren Eingang. Gemäss Auffassung einer weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden49 soll die Frist für die Meldung von fünf auf 30 Arbeitstage verlängert werden, während zwei andere Vernehmlassungsteilnehmende50 eine Verlängerung auf 14 Tage wünschen.

4.6 Artikel 6 (Meldeverfahren)

Nach Ansicht von zwei Vernehmlassungsteilnehmenden51 sollte auf die Übermittelung der Angaben in Papierform verzichtet werden.

4.7 Art. 7 (Verpflichtete Parteien und parteilose Mitglieder der Bundesversammlung)

Nach Ansicht eines Vernehmlassungsteilnehmenden52 sollte im Verordnungstext präzisiert werden, dass nur die nationalen Parteien zur Offenlegung verpflichtet sind, nicht aber ihre einzelnen kantonalen oder kommunalen Sektionen oder Jungparteien.

4.8 Artikel 8 (Offenlegung der Einnahmen der politischen Parteien)

Eine Vernehmlassungsteilnehmende53 beantragt in Absatz 2 die Ergänzung, dass sich die Aufschlüsselung der Einnahmen nach Artikel 4 richtet.

45 SVP.

46 Die Mitte, glp, Centre Patronal.

47 VS.

48 GPS.

49 FDP.

50 SGV, FER.

51 BE, GPS.

52 SG.

53 Transparency.