Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/99: Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi) · 13 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung

4.2.2 Buchstabe b (monetäre Zuwendungen)

Ein Vernehmlassungsteilnehmender24 kritisiert, dass die Definition zu eng gefasst sei, weil verschiedene Mittel (z.B. Aktien, Gold, Kryptowährungen) nicht miterfasst würden.

4.2.3 Buchstabe c (nichtmonetäre Zuwendungen)

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende25 beantragen, das Kriterium der Erkennbarkeit der nichtmonetären Zuwendung als Unterstützung für eine politische Partei oder Kampagne zu streichen, da alle nichtmonetären Zuwendungen als solche eine Unterstützung darstellen würden und deshalb anzugeben wären. Weitere Vernehmlassungsteilnehmende26 fürchten um das Milizsystem und beantragen, diesem im Verordnungstext Rechnung zu tragen. Eine Vernehmlassungsteilnehmende27 möchte präzisiert haben, dass faktisch alle professionell angebotenen Dienstleistungen oder Infrastrukturkosten als nichtmonetäre Zuwendungen gelten, damit es keine Missverständnisse gäbe.

4.2.4 Buchstabe d (Kampagnenführung)

Da es nicht allen politischen Akteurinnen und Akteuren bewusst sei, dass sie ihren Mitteleinsatz ab 50 000 Franken offenlegen müssen, sollten sich nach Ansicht einer Vernehmlassungsteilnehmenden28 alle Kampagnenführenden im Register der EFK erfassen lassen und obligatorisch einer Buchführungspflicht unterstellt werden. Eine andere Vernehmlassungsteilnehmende29 möchte klar geregelt haben, bei wem die Kampagnenführung liegt.

4.2.5 Buchstabe e (gemeinsame Kampagnenführung)

Einige Vernehmlassungsteilnehmende30 beantragen, dass die beteiligten Organisationen nur Verantwortung für die Meldung der eigenen Angaben haben sollen, weil sonst eine Solidarhaftung bestünde. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende31 beantragen, dass die drei Kriterien für eine gemeinsame Kampagnenführung (gemeinsame Planung, gemeinsamer Auftritt, gemeinsame Rechnung) nicht kumulativ, sondern nur alternativ erfüllt sein sollten. Damit könnten auch kleine zusammenarbeitende Organisationen erfasst werden, auch wenn sie keine gemeinsame Rechnung führen würden. Ein weiterer Vernehmlassungsteilnehmender32 findet, dass bereits eine Beteiligung an einer Kampagne als gemeinsame Kampagnenführung gelten sollte. Die Schwelle von 50 000 Franken für die Gesamtkampagne sollte nach Ansicht einer weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden33 ausdrücklich im Verordnungstext festgehalten werden, um Umgehungsmöglichkeiten zu verhindern. Da es breite Ausgestaltungs- und Zusammenarbeitsformen gibt, sollte nach Ansicht eines anderen Vernehmlassungsteilnehmenden34 das Budget der gemeinsamen Kampagnen für den Schwellenwert relevant sein und nicht die Budgets der einzelnen Teilkampagnen.

24 Studierende der Universität Zürich.

25 BL, GPS, SPS, Public Eye, Transparency, Trägerverein Tramsparenz-Initiative, Studierende der Universität Zürich.

26 Gpl, FDP.

27 Economiesuisse.

28 Economiesuisse.

29 GastroSuisse.

30 Die Mitte, FDP, gpl, Trägerverein Transparenz-Initiative.

31 Die Mitte, GPS, Greenpeace, Lobbywatch, Pro Natura, Public Eye, Transparency, Trägerverein Transparenz-Initiative, VCS, WWF.

32 BL.

33 Piratenpartei.

34 Trägerverein Transparenz-Initiative.