Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/10: 16.504 n Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende · 12 Seiten

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1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung

Am 16. Dezember 2016 wurde die Parlamentarische Initiative 16.504 «Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende» von Nationalrat Ulrich Giezendanner (SVP, AG) eingereicht. Diese verlangt eine Anpassung des Heilmittelgesetzes (HMG), um eine hinreichende Versorgung der schweizerischen Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten sowie die Unentgeltlichkeit der Blutspende sicherzustellen. Aus der Sicht des Initianten ist die Sicherstellung der Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten sowie die Organisation des Blutspendewesens bis heute rechtlich kaum geregelt, obwohl der Bundesrat dies bereits 1995 als landesweit gesundheitspolitische Aufgabe bezeichnet habe. Daher seien die ständige Versorgung der Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten und die Einhaltung der hohen Sicherheitsanforderungen als öffentliche Aufgabe des Bundes gesetzlich zu verankern. Zudem bedürfe es einer rechtlichen Grundlage, um die Übertragung dieser Aufgabe an eine geeignete Organisation in Form eines Leistungsauftrags sowie eine Abgeltung der mit der Aufgabenerfüllung verbundenen Kosten zu ermöglichen. Weiter argumentierte der Initiant, dass die Unentgeltlichkeit der Blutspende zwar in der Bundesverfassung sei,

bisher fehle jedoch die Umsetzung auf Gesetzesebene. Der Initiative wurde von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) am 25. Januar 2018 mit 16 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) stimmte dem Beschluss der SGK-N am 16. Oktober 2018 einstimmig zu.

Am 25. Juni 2020 präzisierte die SGK-N ihren Auftrag an die Verwaltung. Sie sprach sich für eine rechtliche Verankerung und einen Ausbau des heutigen Systems der Finanzhilfe im HMG aus. An der Sitzung vom 17. November 2021 trat die SGK-N einstimmig auf die Vorlage ein und hiess den Vorentwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig gut. In der Detailberatung wurde zudem der modifizierte Antrag Moret Nr.4 mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Dieser fordert, ein Diskriminierungsverbot, insbesondere bezüglich der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, in den Vorentwurf aufzunehmen. Am 4. Februar 2022 wurde der SGK-N der aktualisierte Vorentwurf und der erläuternde Bericht vorgelegt. Die Kommission erklärte sich einverstanden, das Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf mit erläuterndem Bericht zu eröffnen.

2 Ablauf und Adressaten

Die SGK-N führte vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Mai 2022 eine Vernehmlassung durch zur Änderung des HMG in Bezug auf die 16.504 Pa. Iv. Giezendanner «Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende». Die Vorlage wurde den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft sowie weiteren interessieren Kreisen unterbreitet. Die Vernehmlassung wurde elektronisch durchgeführt. Alle Dokumente wurden auf der Internetseite der Bundesverwaltung und des Parlaments veröffentlicht. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der Vernehmlassung zusammengefasst dargestellt.

3 Übersicht Vernehmlassungsteilnehmende

Insgesamt gingen 45 Rückmeldungen ein, wobei 2 Vernehmlassungsteilnehmende davon (UR und SZ) auf eine Stellungnahme verzichtet haben. 22 der 26 eingeladenen Kantone (AG, AI, AR, BE, BL,

BS, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH) und die GDK beteiligten

sich am Vernehmlassungsverfahren. Von den 11 eingeladenen politischen Parteien nahmen 6 (Die