Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/11: Revisionen der Maturitäts-Anerkennungsverordnung und der Verwaltungsvereinbarung über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen · 77 Seiten
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1 Ausgangslage
Die langfristige Sicherstellung des prüfungsfreien Zugangs zu den universitären und pädagogischen Hochschulen mit gymnasialer Maturität gehört zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen von Bund und Kantonen.1 Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, die Qualität der gymnasialen Maturität langfristig und gesamtschweizerisch zu sichern.
Dies soll vorliegend durch die Totalrevisionen der Verordnung des Bundesrats über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsverordnung, MAV)2 respektive des gleichlautenden Reglements der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (Maturitätsanerkennungsreglement, MAR)3 sowie der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesrat und EDK über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen (Verwaltungsvereinbarung)4 geschehen. In einem späteren Schritt wird zudem der Rahmenlehrplan der EDK für die Maturitätsschulen überarbeitet.
Im Rahmen der Totalrevision von MAR/MAV wird die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität mit folgenden Stossrichtungen eingeleitet:
Stärkung der beiden Bildungsziele der gymnasialen Maturität
Stärkung der Zukunftsfähigkeit der gymnasialen Ausbildung
Verbesserung der Vergleichbarkeit der Maturitätszeugnisse
Klärung der Rahmenbedingungen für den Maturitätslehrgang.
Mit der Totalrevision der Verwaltungsvereinbarung sollen Neuerungen im Bereich der gesamtschweizerischen Gouvernanz der gymnasialen Maturität eine adäquate rechtliche Basis erhalten. Es werden zusammengefasst folgende Leitlinien verfolgt:
Parallelvollzug von Neuerungen in MAR/MAV
Anpassung der Behördenkompetenzen
Organisatorische Präzisierung bezüglich der Geschäftsstelle der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK)
Schaffung des neuen «Schweizerischen Forums gymnasiale Maturität
Die Vernehmlassungsvorlagen zu MAR/MAV sowie zur Verwaltungsvereinbarung wurden im Rahmen des 2018 lancierten gemeinsamen Projekts des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der EDK «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM)5 erarbeitet. Nach Abschluss der ersten Projektphase, in der die Grundlagenarbeit geleistet wurde, legte das Mandat von EDK und WBF von Januar 2020 die Ziele für die zweite Projektphase fest: Dies sind die Aktualisierung des Rahmenlehrplans, die Überprüfung der Angemessenheit des MAR/MAV, die Anpassung der Mindestdauer der gymnasialen Ausbildung (Art. 6 MAR/MAV) sowie die Klärung der Zuständigkeiten und Kompetenzen der Akteure und Gremien auf gesamtschweizerischer Ebene (diverse Artikel in MAR/MAV sowie in der Verwaltungsvereinbarung).
Die wichtigsten Interessengruppen (kantonale Mittelschulämter, Rektorate, Lehrpersonen und Universitäten sowie die SMK) waren seit Beginn in die Projektarbeiten von WEGM einbezogen. Dies erfolgte in der Form der Mitarbeit von Vertreterinnen und Vertretern in den Projektgruppen, des Einsitzes der Präsidien in der Koordinationsgruppe sowie im Rahmen einer internen Konsultation.6
1 www.sbfi.admin.ch > Publikationen und Dienstleistungen > Publikationen > Publikationsdatenbank > Erklärung 2019.
2 SR 413.11.
3 Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) vom 16. Januar 1995.
4 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen vom 16. Januar/15. Februar 1995.
5 https://matu2023.ch/de/.
6 Zum Adressatenkreis der internen Konsultation gehörten die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK), die Konferenz Schweizerischer Gymnasialrektorinnen und Gymnasialrektoren (KSGR), die Schweizerische Maturitätskommission (SMK), swissuniversities, der Verein der Schweizer Gymnasiallehrerinnen und -lehrer (VSG) und speziell für die Fach-Rahmenlehrpläne auch die Fachschaften der Lehrpersonen (via Dienstweg).